In der Diskussion um das momentan geltende Beherbergungsverbot in Deutschland hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg einem Eilantrag stattgegeben. Damit wird das Beherbergungsverbot für das Bundesland vorerst aufgehoben. Auch in Niedersachsen kippte ein Gericht das Verbot. Andere Bundesländer ziehen in Eigenregie nach.
Gericht hat Eilantrag stattgegeben
Bislang gilt ein Beherbergungsverbot für Reisende, die aus einem Gebiet stammen, in dem innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner registriert wurden. Gegen dieses Verbot ist nun ein privater Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Gegenstand war ein geplanter Urlaub im Landkreis Ravensburg. Dem Antrag wurde zunächst stattgegeben, damit wird das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg vorübergehend aufgehoben. Gründe dafür seien zum einen ein zu starker Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit, zum anderen könne nicht nachgewiesen werden, dass Hotels unverhältnismäßig stark zum Ausbreiten des Virus beitragen würden. Außerdem geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, dass es Antragstellern oft nicht möglich sei, innerhalb von 48 Stunden vor der Reise an einen Coronatest zu gelangen.
Auch in Sachsen: Verbot eigenständig gekippt
Das Land Sachsen hebt das Beherbergungsverbot derweil ohne Gerichtsurteil, dafür in Eigenregie auf. Gelten soll die Regelung ab Samstag. Demnach können Menschen aus Corona-Risikogebieten problemlos in das Bundesland einreisen. Die Regierung selber hat diese Neuerung verkündet, nachdem sie sich zuvor mit Landräten und Bürgermeistern darüber beraten hatte.
Per Eilverfahren: Niedersachen hebt Verbot ebenfalls auf
Nach Baden-Württemberg und Sachsen hebt nun auch Niedersachsen das Beherbergungsverbot auf. Nach der Klage eines Betreibers eines Ferienparks hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot des Bundeslandes gekippt und für rechtswidrig erklärt. Damit ist Niedersachsen das dritte Bundesland, das das Verbot innerhalb kürzester Zeit abgeschafft hat.