Sicher reisen und gut informiert sein, ist wichtig in diesen Zeiten. Damit das weiterhin gut funktioniert für Euch, folgen hier die neuesten Informationen zu Reisen in Corona-Zeiten: Wer als Urlauber aus einem Nicht-Risikogebiet zurückkehrt, hat keinen Zugang mehr zu kostenfreien Tests. Wer aus einem Risikogebiet heimkehrt, untersteht weiterhin der Quarantäne- und Testpflicht. Alle Informationen zu Corona-Tests und -Quarantäne findet Ihr hier.

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Keine kostenlosen Tests bei Rückreise aus Nicht-Risikogebieten

Um die Testpflicht für Reisende gab es lange Diskussionen. Zuletzt waren Tests dieser Art für alle Rückreisenden kostenfrei, dies führte in der Folge aber auch zu Engpässen und viel benötigter Kapazität. Um nun zielgerichteter testen zu können, gilt seit 15. September: Corona-Tests sind für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr kostenfrei. Die Kosten für Tests müssen Urlauber in diesem Fall also künftig selbst tragen. Allerdings wird dies bundesweit nicht ganz einheitlich gehandhabt, was auch mit dem individuellen Infektionsgeschehen zusammenhängt – Bayern zum Beispiel hält weiterhin an kostenlosen Tests fest. Außerdem gilt: Anhand einer kurzfristigen Gesetzesänderung sollen Urlauber, die vermeidbare Reisen in zu Reiseantritt feststehende Risikogebiete trotzdem antreten, künftig keinen Anspruch mehr auf staatlichen Ausgleich des möglichen Verdienstausfalls haben.

Test- & Quarantänepflicht nach Rückreise aus Risikogebieten

Wer aus dem Urlaub aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich nach der Rückreise in Quarantäne begeben – dies gilt allerdings nicht, wenn lediglich die Durchreise durch ein Risikogebiet erfolgte. Gleichzeitig müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten beim Gesundheitsamt melden und die entsprechenden Anweisungen befolgen. Außerdem besteht bei der Rückreise aus einem Risikogebiet eine Testpflicht. Der Test kann bereits im Urlaubsland selbst erfolgen, darf bei der Einreise dann aber nicht älter als 48 Stunden sein und muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union durchgeführt werden. Alternativ muss innerhalb von 72 Stunden nach der Rückreise ein Test in Deutschland durchgeführt werden – dieser ist bei Rückreise aus Risikogebieten kostenfrei. Fällt der Test negativ aus, wird in manchen Bundesländern die Quarantänepflicht aufgehoben. Die Quarantänepflicht entfällt aber nicht in allen Bundesländern bzw. wird von vielen Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt, informiert Euch also unbedingt auf den entsprechenden Seiten im Internet. Bei positivem Testergebnis muss, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, eine Isolation von zehn Tagen eingehalten werden. Den Corona-Test könnt Ihr entweder direkt am Flughafen durchführen lassen oder nach telefonischer Ankündigung bei einem niedergelassenen Arzt. Kontrolliert wird die Testpflicht mit sogenannten Aussteigekarten, die bei der Rückreise auszufüllen sind und auf denen unter anderem Angaben zum Aufenthalts- und Wohnort und zu möglichen Symptomen gemacht werden müssen.

Änderungen in der Quarantänepflicht ab 1. Oktober

In einigen Bundesländern kann die Quarantänepflicht bei einer Rückreise aus einem Risikogebiet bereits unmittelbar nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses aufgehoben werden. Geplant ist nun, die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis enden zu lassen. Diese Regelung soll ab 1. Oktober in Kraft treten.

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