Das Fest der Liebe ohne seine Liebsten zu feiern und alleine oder ohne Feuerwerk ins neue Jahr zu starten? Für viele unvorstellbar. Deshalb einigt sich die Bundesregierung jetzt auf einen Kompromiss, welcher Lockerungen der Corona Maßnahmen über die Feiertage in Aussicht stellt. Bis dahin werden die Auflagen allerdings noch einmal verschärft, unter anderem gilt weiterhin das innerdeutsche Reiseverbot. Der Appell an die Bürger lautet, in den nächsten Adventswochen zu Hause zu bleiben und jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden.

Deutschland Berlin Nacht Silvester Feuerwerk

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Lockerungen über die Feiertage geplant

Eine Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zeigt, dass ganze 41 Prozent der Bevölkerung Angst haben, die Festtage wegen der Pandemie im kleinen Kreis oder sogar allein feiern zu müssen. Damit das nicht eintritt, einigt sich die Bundesregierung auf Sonderregelungen über Weihnachten und Silvester. So sollen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgeschlossen.

Bis dahin: Teil-Lockdown geht in die Verlängerung

Damit die Ausbreitung des Virus weiterhin eingedämmt und konkret eine Entspannung des Infektionsgeschehens vor den Feiertagen ermöglicht werden kann, beschließen Bund und Länder aber auch Verschärfungen der Maßnahmen. Der Teil-Lockdown, der bis Ende November angesetzt war, wird nun bis zum 20. Dezember verlängert. Betriebe und Einrichtungen in Tourismus, Gastronomie und Freizeit bleiben bis auf Weiteres geschlossen und private Zusammenkünfte werden auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Zudem gilt:

  • Nicht notwendige Reisen und Ausflüge sind zu unterlassen.
  • Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum vor Geschäften und Parkplätzen.
  • Schulen und Kitas bleiben grundsätzlich geöffnet, die Weihnachtsferien werden allerdings fast überall in Deutschland auf den 19. Dezember vorgezogen.
  • Bei der Deutschen Bahn soll die Sitzplatzkapazität deutlich erhöht werden, um mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen.

„Geduld, Solidarität, Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt“, so die Kanzlerin. Das Ziel: Wenn möglichst viele sich an die verschärften Maßnahmen in der Adventszeit halten, werden maßvoll gelockerte Kontaktbeschränkungen über die Feiertage gut vertretbar sein. Auch das Übernachtungsverbot in Hotels solle über Weihnachten nicht ganz so eng ausgelegt werden, damit Familienbesuche eher möglich sind, kommentierte NRW Ministerpräsident Armin Laschet.

Kein Verkaufsverbot für Böller

Nachdem Nachbarländer, wie beispielsweise die Niederlande, ein striktes Böllerverbot an Silvester bereits beschlossen haben, ist auch bei den Deutschen die Sorge um das Silvesterfeuerwerk groß. Bund und Länger geben nun teilweise Entwarnung und raten zwar ausdrücklich von einem Silvesterfeuerwerk ab, ein Verkaufsverbot der Feuerwerkskörper ist bislang jedoch nicht vorgesehen. Allerdings soll das Böllern an beliebten Plätzen und Straßen der jeweiligen Städte untersagt werden, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden.


Vorherige Beschlüsse im November

Bund und Länder schoben einen Riegel vor touristische Reisen innerhalb Deutschlands. Bürger werden aufgefordert auf private Reisen und tagestouristische Ausflüge zu verzichten. Lediglich zwingende Dienstreisen mit notwendigem Zweck dürfen noch getätigt werden. Auch das Reisen in Risikogebiete wurde erschwert, da Rückkehrer aus Risikogebieten keinen Verdienstausfall mehr bekommen. Die digitale Einreiseanmeldung wurde außerdem umgesetzt.

Massive Kontaktbeschränkungen/Lockdown-Maßnahmen

Weiter beschloss die Bundesregierung eine Kontaktsperre über den gesamten November hinweg zu verhängen. Diese trat ab dem 02. November in Kraft. Die Kontaktbeschränkung schließt mit ein, dass sich nur noch Personen aus maximal zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Maximale Obergrenze für den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit sind zehn Personen. Wird gegen diesen Beschluss verstoßen, so drohen Bußgelder. Auch gegen private Feiern an öffentlichen Plätzen wird entsprechend vorgegangen.

Gastronomie muss schließen

Somit schließen auch die Gastronomie-Betriebe für den Monat November: Kneipen-, Café-, Restaurant- und Diskothekenbesuche fallen ins Wasser. Ausgeschlossen davon sind Lieferung und „To-go“-Speisen. Groß- und Einzelhandel und auch Kitas, Kindergärten und Schulen bleiben, trotz der angespannten Lage, verlässlich offen.

Weitere Maßnahmen

  • Freizeiteinrichtungen schließen: Freizeit-Veranstaltungen sind verboten; Theater, Konzerthäuser, Schwimm- und Freizeitbäder haben geschlossen
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt (betrifft u.a. Vereine) – Ausnahme ist der Individualsport
  • Betriebe im Bereich der Körperpflege schließen: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios; medizinisch notwendige Behandlungen aber auch Friseursalons bleiben offen
  • Entschädigung für Firmen, die wegen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwangsschließen müssen & Umsatzausfälle haben (Hilfsprogramm)

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