Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen in Deutschland werden weitreichend gelockert. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, mehrere Personen zweier Haushalte dürfen sich treffen, Sport unter freiem Himmel ist erlaubt. Alles unter Auflagen und vor allem: künftig werden die Bundesländer individuell über Lockerungen entscheiden. Worauf sich Bund und Länder heute in Gesprächen geeinigt haben, erfahrt Ihr hier.

Coronavirus Spielplatz gesperrt

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Geschäfte öffnen wieder

Von nun dürfen alle Geschäfte in Deutschland wieder unter Auflagen öffnen. Bisher und seit 20. April galten Lockerungen nur für kleinere Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Diese Regelung wird somit aufgehoben. Alle Geschäfte müssen sich aber künftig an Hygiene- und Abstandsregeln halten. Die Vorgaben sollen anhand der Verkaufsfläche bestimmen, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen.

Auch Besuche in Pflegeheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist für jeweils eine Kontaktperson wieder möglich. Lockerungen gibt es auch bei Schulen und Sportaktivitäten. Allen Schülern soll schrittweise und unter Auflagen die Rückkehr an die Schulen bis zu den Sommerferien ermöglicht werden. Auch der Sport in Vereinen musste lange Zeit unterbrochen werden – damit ist jetzt Schluss, zumindest teilweise. Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. Dabei müssen sich die Sportler allerdings auch an bestimmte Auflagen halten. Wichtig ist der Mindestabstand , aber auch Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, vor allem bei der Nutzung von Sportgeräten. Der Betrieb in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga darf ab Mitte Mai mit Geisterspielen wieder stattfinden.

Kontaktbeschränkungen verlängert – aber mit Lockerungen

Auch wenn es von nun an weitreichende Lockerungen für das öffentliche Leben gibt, die geltenden Kontaktbeschränkungen – Mindestabstand von 1,50 Meter in der Öffentlichkeit und Mund-Nasen-Schutz – bleibt grundsätzlich bis zum 5. Juni bestehen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin so gering wie möglich zu halten. Doch auch bei den Ausgangsbeschränkungen an sich gibt es erste deutliche Änderungen. Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach dürfen sich künftig mehrere Personen zweier Haushalte treffen, wenn sie den Mindestabstand zueinander einhalten.

Gastronomie und Hotellerie

Kleinere Reisen im Sommer oder den Pfingstferien innerhalb Deutschlands rücken näher. Öffnungen von Hotels und Unterkünften bundesweit unter Auflagen und kontrolliert könnten in Sicht sein. Einzelne Bundesländer wie Bayern und Niedersachsen haben bereits Beschlüsse und Termine für Öffnungen getroffen, in nächster Zeit werden weitere Länder mit Plänen nachziehen.

Bundesländer in der Verantwortung

Weil einzelne Länder vor dem bundesweiten Austausch schon eigene Maßnahmen verkündeten, gibt es nun Sonderregeln. Der Bund überlässt den Ländern deshalb von jetzt an die Hauptverantwortung, was weitere Lockerungen und Maßnahmen in Zukunft anbelangt. Damit entscheiden also die einzelnen Bundesländer über Pläne, wann was und in welchem Umfang gelockert werden soll. Weil damit wiederum die Gefahr einer dynamischen Entwicklung der Pandemie steigt, wird eine Obergrenze von Neuinfektionen herangezogen, um schnellstmöglich wieder zu härteren Beschränkungen zurückkehren zu können, sollte dies nötig sein.

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