Die Osterfeiertage rücken näher und damit auch die Frage, was angesichts der Corona-Krise in diesem Jahr überhaupt erlaubt ist. Seit Wochen gilt in Deutschland ein strenges Kontaktverbot, das auch an den Osterfeiertagen nicht gelockert wird. Muss das Osterfest im Kreise der Familie in diesem Jahr also ausfallen? Erfahrt hier, was im Rahmen der Corona-Maßnahmen noch erlaubt ist und an welche Beschränkungen ihr Euch in diesem Jahr besser halten solltet.

Ostern Hase Corona

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Darf ich Ostern bei meiner Familie verbringen?

Grundsätzlich gilt weiterhin die Regel, dass alle nicht notwendigen Besuche und Sozialkontakte auch über Ostern vermieden werden sollen. Dazu gehören auch Besuche von Verwandten, insbesondere von Großeltern, die besonders stark durch das Coronavirus gefährdet sind. Um Euch und Eure Verwandten zu schützen, solltet Ihr in diesem Jahr also auf Besuche bei Familienmitgliedern, die nicht mit Euch in einem Haushalt leben, verzichten. Für die Frage, ob Ostern mit Oma und Opa gefeiert werden kann, hat jedes Bundesland zwar seine eigenen Richtlinien festgelegt, um die Großeltern vor einer möglichen Ansteckung zu bewahren, solltet Ihr dieses Jahr aber besser keine Besuche planen.

Darf ich Verwandte in anderen Bundesländern besuchen?

Beachtet zudem, dass in manchen Bundesländern wie beispielsweise Sachsen und Sachsen-Anhalt strenge Ausgangsbeschränkungen herrschen und ein Verstoß gegen die Auflagen mit einem Bußgeld geahndet wird. In Berlin beispielsweise dürfen Angehörige, die in anderen Bundesländern leben, nicht besucht werden.

Darf ich zu Tagesausflügen aufbrechen?

Ihr möchtet die Feiertage am liebsten nutzen, um einen Ausflug in die Natur zu machen? Dann informiert Euch vorab gut, was in Eurem Bundesland erlaubt ist und was nicht. Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise untersagt Ausflüge zu den beliebten Ostseeinseln Rügen und Usedom sowie an Badeorte an der Küste oder zur Mecklenburgischen Seenplatte. In vielen Gebieten, die besonders stark vom Tourismus leben, finden zudem verstärkte Kontrollen statt. In Sachsen-Anhalt beispielsweise sind touristische Fahrten aus anderen Bundesländern streng untersagt und werden mit Bußgeldern geahndet. Um keine Strafen in Kauf zu nehmen, solltet Ihr während der Osterfeiertage je nach Bundesland also besser auf Tagesausflüge verzichten und vor allem keine weiten Strecken auf Euch nehmen. In das Ausland zu Reisen ist derzeit auch nur sehr eingeschränkt möglich.

Darf ich einen Osterspaziergang machen?

Grundsätzlich dürft Ihr zu einem Osterspaziergang aufbrechen, aber eben nur unter den bisher geltenden Regeln. Das heißt, ein Ausflug ins Freie ist nur mit einer weiteren Person möglich, sofern Ihr nicht im selben Haushalt lebt. Alternativ könnt Ihr Euch mit Familienangehörigen, mit denen Ihr auch zusammen lebt, im öffentlichen Raum aufhalten. Dabei solltet Ihr unbedingt darauf achten, die bestehenden Abstandsregelungen zu Menschen außerhalb Eures Kreises von mindestens 1,5 bis zwei Metern einzuhalten.

Finden an Ostern Gottesdienste statt?

Nein, an Ostern finden in diesem Jahr keine Gottesdienste statt. Um die Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen, bleiben die Kirchen wie auch schon in den Wochen zuvor auch an den Osterfeiertagen für Besucher geschlossen. Einige Kirchen bieten aber die Möglichkeit, Gottesdienste online oder im Fernsehen zu streamen.

Darf ich innerhalb Deutschlands noch reisen?

Eine Frage, die sich viele Menschen in Zusammenhang mit den näher rückenden Feiertagen stellen, ist, ob man innerhalb Deutschlands noch Reisen darf. Auch hier muss zwischen den einzelnen Bundesländern und ihren erlassenen Maßnahmen unterschieden werden. In Bayern beispielsweise darf das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Dementsprechend ist eine Fahrt mit dem Auto ebenfalls nur aus solchen Gründen erlaubt. Hinzu kommt, dass es mittlerweile nicht mehr problemlos möglich ist, mit dem Auto durch Deutschland zu fahren. So hat Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Einreise für Touristen komplett untersagt. In jedem Fall gilt jedoch, dass eine Fahrt mit dem Auto nur mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt ist.

Sind Fahrten mit dem Motorrad erlaubt?

Die Feiertage verlocken nicht nur zu Ausflügen in die Natur, sondern wecken bei vielen Motorradfahrern die Lust auf eine Spritztour. Doch ist Motorradfahren trotz Coronavirus an den Feiertagen erlaubt? Das kommt auf das Bundesland, in dem Ihr wohnt, drauf an. Wurden für Euer Bundesland strenge Ausgangsbeschränkungen beschlossen, bleibt auch die Fahrt mit dem Motorrad untersagt. Besonders streng ist Bayern: Hier sind Motorradausflüge untersagt. In anderen Ländern wie Baden-Württemberg, Saarland oder auch Brandenburg sind Spritztouren dagegen weiterhin erlaubt. Beachtet allerdings, dass auch hier die Mindestabstandsregelungen gelten. So dürft Ihr beispielsweise einen Beifahrer mitnehmen, müsst zu anderen Motorradfahrern aber auch während Eurer Pausen ausreichend Abstand einhalten und solltet keine großen Ansammlungen von Fahrern besuchen.

Bundesländer legen hohe Bußgelder fest

Wer gegen die Auflagen der Länder verstößt, muss auch inbesondere an Ostern mit hohen Bußgeldern rechnen. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Bußgeldkataloge beschlossen, die bei Zuwiderhandlung gegen bereits beschlossene Maßnahmen zum Tragen kommen. So beträgt die Strafe für Versammlungen in Baden-Württemberg im öffentlichen Raum, die die zugelassene Personenanzahl überschreiten, beispielsweise bis zu 1.000 Euro. In Bayern kostet alleine das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund 150 Euro und in Thüringen werden bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes 100 Euro fällig. Möchtet Ihr eine solche Strafe verhindern, solltet Ihr also auch an Ostern unbedingt die Regeln einhalten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte also auf nicht notwendige Reisen und Besuche von Verwandten verzichten und sich in jedem Fall an die Regeln des eigenen Bundeslandes halten.

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