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Bayern Königssee Winter

Bayern & Sachsen verschärfen Corona-Regeln: Wo nun Beherbergungsverbot gilt

Angesichts der rasant anwachsenden Corona-Zahlen verschärfen einige Bundesländer erneut die Corona-Regeln, allen voran die Freistaaten Bayern und Sachsen. Während in Bayern ab kommenden Mittwoch das öffentliche Leben in Corona-Hotspots stark eingeschränkt wird, ging das Bundesland Sachsen bereits am 22. November in einen Teil-Lockdown.

Bereits vergangene Woche wurden alle Weihnachtsmärkte in Bayern und Sachsen abgesagt. © Wolfilser/Shutterstock.com

Ein Winterurlaub in Bayern und Sachsen rückt in weite Ferne. Aufgrund stark ansteigender Corona-Zahlen verschärfen die beiden Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen immens. Schon in der vergangenen Woche verkündeten die Landesregierungen das Aus für alle Weihnachtsmärkte.

So gelten in Bayern ab Mittwoch, dem 24. November 2021, in Regionen mit einer Inzidenz von über 1.000 starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Für vorerst drei Wochen müssen Hotels, Gastronomie-Betriebe, Bars, Clubs und Diskotheken schließen. Auch Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen in den Hotspots nicht durchgeführt werden.

Derzeit liegt der Inzidenzwert in insgesamt neun bayerischen Landkreisen über der 1.000-Marke, darunter auch in Landshut, Traunstein und im Berchtesgadener Land (Stand: 22. November 2021).

Regelungen für übrige Landkreise

Auch in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 1.000 gelten ab Mittwoch strengere Corona-Maßnahmen. So dürfen Gastronomie-Betriebe nur noch bis 22 Uhr öffnen, Veranstaltungen finden unter der 2G-Plus-Regelung statt.

Seit Dienstag befindet sich Sachsen in einem Teil-Lockdown. ©Mapics/Shutterstock.com

Sachsens Hotels müssen schließen

Auch der Freistaat Sachsen ist sehr stark von der Pandemie betroffen. Das Bundesland befindet sich seit dem 22. November 2021 in einem Teil-Lockdown.

Dementsprechend sind Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder auf Campingplätzen nicht mehr gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Geschäftsreisende, die einen gültigen 3G-Nachweis erbringen können.

Zusätzlich darf die Innengastronomie nur unter 2G und von 6 bis 20 Uhr öffnen. Die Notfallverordnung gilt vorerst bis zum 12. Dezember 2021.

Verschärfte Regeln in Corona-Hotspots

Ebenso wie in Bayern gelten auch in Sachsen verschärfte Regelungen für Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1.000. In entsprechenden Landesteilen dürfen Ungeimpfte das Haus nur noch aus triftigem Grund verlassen, gleichzeitig gilt für diese Personen eine nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr.

Auch unser Nachbarland Österreich befindet sich seit kurzer Zeit wieder in einem strengen Lockdown. Alle Informationen hierzu, findet Ihr in unserem separaten News-Artikel.

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