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Flugausfall wegen Streik: Diese Rechte habt Ihr als Passagier

Wenn der wohlverdiente Urlaub vor der Tür steht, ist die Vorfreude riesig. Doch oft machen kurzfristige Arbeitsniederlegungen im Luftverkehr einen Strich durch die Rechnung. Ein Flugausfall wegen Streik ist für Reisende erst einmal ärgerlich, aber wir zeigen Euch hier genau, welche Rechte Ihr habt und wie Ihr schnellstmöglich an Euer Ziel oder Eure Entschädigung kommt.

Wir zeigen Euch, worauf es bei einem Flugausfall wegen Streik ankommt. ©Ekaterina Pokrovsky/Shutterstock.com

Schritt für Schritt Soforthilfe am Flughafen

Ihr seid am Flughafen und habt gerade erfahren, dass Euer Flug aufgrund von Streik leider ausfällt? Wir erklären Euch, worauf es jetzt ankommt und was Ihr tun müsst. Bevor wir Euch alles detaillierter erklären, starten wir erstmal mit einer Soforthilfe-Check-Liste:

  1. Status prüfen: Checkt regelmäßig Eure E-Mails oder die App der Airline. Oft werdet Ihr hier bereits automatisch auf alternative Verbindungen umgebucht.
  2. Schalter der Airline aufsuchen: Geht direkt zum Service-Point Eurer Airline (oder des Abfertigungspartners). Verlangt aktiv nach einer Ersatzbeförderung. Die Airline muss Euch zum nächstmöglichen Zeitpunkt an Euer Ziel bringen, auch wenn das bedeutet, Euch auf eine andere Airline oder die Bahn umzubuchen.
  3. Betreuungsleistungen einfordern: Wenn die Wartezeit länger dauert, fragt nach Gutscheinen für Verpflegung und Getränke. Sollte die Reise erst am nächsten Tag weitergehen, muss die Airline Euch eine Unterkunft inklusive Transfer organisieren.
  4. Bestätigung einholen: Lasst Euch den Grund für den Flugausfall wegen Streik sowie Eure Anwesenheit am Flughafen schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen. Das ist Euer wichtigster Beweis für spätere Ansprüche.
  5. Belege sammeln: Falls die Airline keine Gutscheine ausgibt, hebt Bordkarten und alle Quittungen für Mahlzeiten, Getränke, Hotel und Taxis auf. Nur mit Originalbelegen bekommt Ihr das Geld zurück.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem Ihr die erste Hürde am Flughafen genommen habt, stellen sich meist zwei entscheidende Fragen: Bekomme ich mein Geld zurück und habe ich Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung?

Erstattung des Ticketpreises vs. Ersatzflug

Wenn Euer Flug ausfällt, habt Ihr laut EU-Fluggastrechteverordnung ein Wahlrecht. Ihr müsst Euch zwischen diesen Optionen entscheiden:

  1. Vollständige Erstattung: Die Airline zahlt Euch den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurück.
  2. Ersatzbeförderung: Die Airline bucht Euch kostenlos auf den nächstmöglichen Flug oder eine alternative Beförderung (z. B. Zug) um.

Wenn Euer Flug annulliert wurde, steht Euch immer eine Erstattung zu. ©joyfull/Shutterstock.com

Habt Ihr Anrecht auf Entschädigung?

Neben dem Anspruch auf Ersatz sowie Zusatzleistungen wie Verpflegung und Hotel steht Euch in vielen Fällen eine extra Entschädigung zu. Ob Ihr zusätzlich eine Entschädigung erhaltet, hängt davon ab, wer streikt. Hier gilt diese Faustregel:

Wichtig zu wissen: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn Euer Flug unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt. Das heißt, dass entweder Euer Abflughafen innerhalb der EU liegen muss oder sich Euer Ziel in der EU befindet. Wenn sich der Abflughafen außerhalb der EU befindet, gilt diese Verordnung jedoch nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft auch ihren Sitz in der EU hat.

Eine Ausgleichszahlung steht Euch jedoch bei einem Flugausfall nur zu, wenn Euch die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert. Informiert die Airline rechtzeitig (z. B. 15 Tage vorher), gibt es zwar die Ticketerstattung oder den Ersatzflug, aber keine zusätzliche Entschädigung.

So erhaltet Ihr Eure Erstattung und Entschädigung

Damit Ihr nach einem Flugausfall wegen Streik nicht auf Euren Kosten sitzen bleibt, müsst Ihr selbst aktiv werden. Airlines zahlen Entschädigungen nicht von allein. Folgt einfach unserer Anleitung:

1. Erstattung des Ticketpreises anfordern

Musteranschreiben Ticketerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

da mein Flug (Flugnummer) am (Datum) von (Abflughafen) nach (Zielflughafen) aufgrund von Streik annulliert wurde, nehme ich mein Recht auf Ticket-Erstattung wahr. Ich habe die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch genommen.

Bitte erstatten Sie den vollständigen Ticketpreis in Höhe von (Betrag) € innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen auf folgendes Konto:

IBAN: (Eure IBAN)

Buchungscode: (Euer Code)

Wenn Ihr nicht fliegen wollt oder die Airline keine Ersatzbeförderung anbietet, geht Ihr so vor:

Nutzt gerne unser Musteranschreiben, um die Airline zu kontaktieren. ©kitzcorner/Shutterstock.com

2. Zusätzliche Entschädigung von bis zu 600 Euro beantragen

Dies ist ein separater Schritt für Eure zusätzliche Ausgleichszahlung. Hier gibt es zwei Wege, wie Ihr an Eure Entschädigung kommt:

Weg A: Die Eigeninitiative

Musteranschreiben Entschädigungsforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich eine Entschädigung für die Annullierung meines Fluges (Flugnummer) am (Datum). Da der Flugausfall aufgrund eines Streiks Ihres eigenen Personals erfolgte, besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Flugdistanz: (km) km

Entschädigungshöhe: (250 / 400 / 600) € pro Person

Passagiere: (Namen aller Mitreisenden)

Buchungscode: (Euer Code)

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von (Summe) € bis zum (Datum in 14 Tagen) auf mein Konto: (Eure IBAN).

Wenn Ihr die volle Entschädigungssumme ohne Abzüge erhalten wollt, könnt Ihr den Antrag selbst stellen. So geht Ihr vor:

Wenn das Personal der Airline streikt, habt Ihr das Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigung. ©Artem Oleshko/shutterstock.com

Weg B: Entschädigung mit Hilfe eines Fluggastportals anfordern

Wenn Euch der schriftliche Austausch mit der Airline zu zeitaufwendig ist oder Eure Forderung bereits abgelehnt wurde, gibt es eine stressfreie Alternative. Professionelle Fluggastrechtportale übernehmen die komplette rechtliche Auseinandersetzung für Euch.

Hier kommt Ihr zu unserem Fluggastrecht-Portale Vergleich.

Gut zu wissen:

Ihr könnt Euren Anspruch auf Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen!

So viel Geld steht Euch zu

Die Höhe der Entschädigung bei einem Flugausfall ist gesetzlich festgelegt. Sie richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern allein nach der Flugdistanz. Je weiter Euer Ziel entfernt ist, desto höher fällt die Summe aus.

Wichtig für den Anspruch: Die Entschädigung in Form von Geld steht Euch zu, wenn Ihr aufgrund des Streiks mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort ankommt. Das gilt sowohl für verspätete Flüge als auch für Ersatzbeförderungen, die deutlich später als geplant landen.

Bei einem Flugausfall richten sich die Bedingungen für eine Entschädigung nach dem Zeitpunkt der Information (siehe oben) und den Flugzeiten des angebotenen Ersatzfluges.

Pauschalbeträge pro Person im Überblick

Flugstrecke bzw. Distanz Entschädigung pro Person*
Kurzstrecke mit einer Distanz von bis zu 1.500 km 250 Euro
Mittelstrecke mit einer Distanz von 1.500 km bis 3.500 km 400 Euro
Langstrecke mit einer Distanz von über 3.500 km 600 Euro

*Die Beträge gelten tatsächlich pro Person. Das heißt, auch wenn Ihr eine Buchung für zwei Personen oder mehr getätigt habt, bekommt jeder einzelne von Euch die entsprechende Entschädigung ausgezahlt!

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Autor: Lilith

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