Was man unter Fluggastrecht-Portalen versteht, wie die einzelnen Unternehmen arbeiten und was Ihr beachten müsst, wenn Ihr ein entsprechendes Portal zu Rate zieht, erfahrt Ihr hier.
Bei Flugverspätungen und -ausfällen stehen Passagieren dank einer EU-Verordnung Ausgleichszahlungen zu. Wir zeigen Euch, wann Ihr die Hilfe von Fluggastrecht-Portalen in Anspruch nehmen könnt und welche Entschädigungen Euch zustehen.
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Was ist ein Fluggastrecht-Portal?
Wie der Name bereits verrät, setzen sich Fluggastrecht-Portale wie euclaim, FairPlane, Flugrecht oder Flightright* für die Fluggastrechte von Passagieren ein, denn bei Verspätungen, Flugausfällen oder Flugüberbuchungen stehen Fluggästen laut Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungssummen zu.
Das bedeutet: Wurde Euer Flug annulliert oder hat eine bestimmte Stundenzahl an Verspätung überschritten, könnt Ihr Anspruch auf Entschädigungszahlungen geltend machen. In der Regel solltet Ihr Euch mit Euren Forderungen direkt an die Airline wenden. So vermeidet Ihr anfallende Gebühren und erhaltet im besten Fall den vollen Entschädigungsanspruch.
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Treten dabei allerdings Schwierigkeiten auf oder ist die Fluggesellschaft nicht bereit, entsprechende Kosten zu übernehmen, könnt Ihr die Hilfe von Dritten, beispielsweise in Form von Fluggastrecht-Portalen, in Anspruch zu nehmen. Diese nehmen sich Eurem Fall an und helfen Euch dabei, eine Entschädigungssumme von der Airline zu erstreiten.
Doch Achtung: Fluggastrecht-Portale verlangen für die Bearbeitung Eures Anliegens eine Provision, die von der Gesamtsumme abgezogen wird. Es macht also Sinn, zunächst direkt mit der Airline in Kontakt zu treten und so im besten Fall die volle Entschädigungszahlung zu erhalten.
So funktioniert’s
Habt Ihr Euch dafür entschieden, ein Fluggastrecht-Portal mit Eurem Anliegen zu beauftragen, könnt Ihr über die entsprechende Webseite zunächst eine kostenlose Anfrage starten. Dabei wird ermittelt, ob Ihr überhaupt einen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen könnt.
Gebt dafür einfach die geforderten Informationen wie beispielsweise die Flugnummer und das Datum Eures Flugs an. Manche Portale verlangen weitere Flugdetails wie den Abflughafen oder das Ziel. Wenn Ihr entsprechende Ausgleichszahlungen geltend machen möchtet, solltet Ihr also besser Eure gesamten Flugdaten bereit haben.
Anschließend wird geprüft, ob Ihr einen Anspruch auf eine Auszahlung habt. Ist das der Fall, habt Ihr die Möglichkeit, das Fluggastrecht-Portal mit Eurer Schadensersatz-Forderung zu beauftragen.
Inkasso vs. Sofortentschädiger
Bei Fluggastrecht-Portalen gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arbeitsmethoden: Zum einen die Sofortentschädiger, zum anderen die Inkassodienste. Der Unterschied liegt dabei im Zeitpunkt der Zahlung, aber auch in der Höhe der Provision.
Grundsätzlich nehmen die meisten Fluggastrecht-Portale nur Fälle an, bei denen eine Einigung möglich erscheint. Wendet Ihr Euch an einen Sofortentschädiger, wird Euch Euer Fall „abgekauft“ und Ihr erhaltet unmittelbar eine Zahlung.
Portale, die wie ein Inkassounternehmen arbeiten, bearbeiten den Fall zunächst erst einmal und verlangen im Falle eines Erfolgs eine Provision vom Verbraucher. Hat das Fluggast-Portal keinen Erfolg, werden also auch keine Zahlungen fällig.
In beiden Fällen wird Euch allerdings nicht die gesamte Entschädigungszahlung ausgehändigt. Die Abzüge sind bei Sofortentschädigern aber meist nochmal deutlich höher als bei Inkassodiensten. Vor- und Nachteile der beiden Methoden seht Ihr in meiner Tabelle auf einen Blick.
Vorteile | Nachteile | |
---|---|---|
Inkassodienste | meist niedrigere Provision als Sofortentschädiger
Provision nur im Erfolgsfall fällig |
oft lange Wartezeiten bis zur Entschädigungszahlung
bei Nicht-Erfolg, keine Zahlung |
Sofortentschädiger | garantierte Auszahlung
unmittelbare Auszahlung |
meist höhere Provision als Inkassodienste |
Welche Ansprüche habe ich?
Anspruch gegenüber der Airline bei Verspätungen
- Ab 2 Std. Verspätung bei Abflug (Kurzstrecke): kostenfreie Getränke und Snacks
- Ab 3 Std. Verspätung bei Ankunft: 250 – 600 € Entschädigung pro Person
- Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 € pro Person
- Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 € pro Person
- Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 € pro Person
- Ab 4 Std. Verspätung bei Abflug (Langstrecke): kostenfreie Getränke und Snacks
- Ab 5 Std. Verspätung bei Abflug (alle Strecken): Möglichkeit vom Flug zurückzutreten; Erstattung der Ticketkosten
- Abflug am nächsten Tag: Anspruch auf Hotelübernachtung und Transport zum Flughafen und zurück
Laut EU-Fluggastrechteverordnung stehen Euch im Falle einer Nichtbeförderung, einer Überbuchung, einer Annullierung des Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden Entschädigungen zu.
Bei einer Verspätung können dabei, je nach Länge der Flugstrecke, zwischen 250 und 600 Euro für Euch herausspringen. Ihr seht, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, kann sich also definitiv lohnen und die Reisekasse aufbessern.
Allerdings kann die Fluggesellschaft den Zahlungen in einigen Fällen widersprechen, beispielsweise dann, wenn die Airline „außergewöhnliche Umstände“ als Grund für die Annullierung oder Verspätung vorschieben kann. In solchen Fällen helfen Fluggastrecht-Portale dabei, die Entschädigungszahlungen durchzusetzen.
Bevor Ihr Euch an ein entsprechendes Portal wendet, solltet Ihr Euch zunächst darüber informieren, ob Ihr Euer Anliegen mithilfe der Fluggastrechteverordnung geltend machen könnt.
Wann gibt es keine Entschädigung?
In einigen Fällen greift die EU-Fluggastrechtverordnung allerdings nicht. Das gilt beispielsweise, wenn Ihr einen Flug antretet, der nicht auf einem Flughafen der EU-Mitgliedsstaaten liegt.
Wenn Euer Flug außerhalb der EU startet, muss mindestens der Zielflughafen innerhalb der EU liegen.
Fluggastrecht-Portale im Vergleich
Derzeit gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die sich für Eure Rechte einsetzen und versuchen, Eure Ansprüche gegenüber den Airlines gültig zu machen. Dabei arbeitet jedes Fluggastrecht-Portal mit verschiedenen Methoden und unterschiedlich hohen Provisionen.
In unserer Tabelle seht Ihr einige der größten Fluggastrecht-Helfer, wie sich die Portale auch nennen, im Vergleich. Ihr seht nicht nur die anfallende Provision, sondern auch zusätzliche Gebühren, ob Inkasso oder Sofortentschädiger und die maximal mögliche Auszahlung aufgelistet.
Die maximale Höhe der Auszahlung bezieht sich im Falle einer Preisspanne auf die minimal mögliche Provision. Beachtet allerdings, dass die meisten Fluggastrecht-Helfer, bei denen der Betrag für die Provision variiert, eine Standardprovision festgelegt haben, die über dem niedrigsten Wert liegt.
Anbieter | Provision | zusätzliche Gebühren | Methode | maximale Auszahlung |
---|---|---|---|---|
AirHelp* | 35 % | 15 % Rechtsweggebühr (falls rechtliche Schritte eingeleitet werden) | Inkasso | bis 390 € (ohne Rechtsweggebühr) |
Claim Flights* | 22,5 % | 19 % Mehrwertsteuer | Inkasso | bis 439 € |
EUflight* | 26 – 36 % | 19 % Mehrwertsteuer | Sofortentschädiger | bis 415 € (bei 26 % Provision) |
EUclaim* | 25 % | 19 % Mehrwertsteuer | Inkasso | bis 421 € |
FairPlane* | 24 – 35 % (Standard meist 29 %) | Inkasso | bis 426 € (bei 29 % Provision) | |
Flightright* | i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt. | 19 % Mehrwertsteuer
14 % Anwaltszuschlag (falls rechtliche Schritte eingeleitet werden) |
Inkasso | 250 € – 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt.) |
Flugrecht.de* | 20 – 30 % | 19 % Mehrwertsteuer
ggf. Anwaltskosten |
Inkasso | bis 457 € (bei 20 % Provision) |
Geld für Flug* | individuelle Angebote | Sofortentschädiger | ||
flugrückerstattung.de* | 25 % | 19 % Mehrwertsteuer | Inkasso | bis 421 € |
Wir kaufen deinen Flug* | 35 % bei Sofortentschädigung // 25 % bei Inkasso | 19 % Mehrwertsteuer | Sofortentschädiger & Inkasso | bis 421 € (bei 25 % Provision) |
Passengers friend* | 36 % | – | Sofortentschädiger | bis 600 € (bei 36 % Provision) |
Fazit
Fluggastrecht-Portale bieten eine vermeintlich einfache Möglichkeit, um Ausgleichszahlungen bei Flugannulierungen oder -verspätungen zu erhalten. Allerdings empfehle ich Euch, Eure Rechte zunächst selbstständig einzufordern.
Informiert Euch, ob Euer Anliegen die Bedingungen für Entschädigungszahlungen erfüllt und wendet Euch damit direkt an Eure Airline. Ein Fluggastrecht-Portal zur Hilfe heranzuziehen, kann dann sinnvoll sein, wenn Ihr Eure Rechte mit möglichst wenig Aufwand einfordern möchtet oder der Weg direkt über die Fluggesellschaft in eine Sackgasse geführt hat.
Bevor Ihr Euch für ein Portal entscheidet, solltet Ihr aber auf jeden Fall die Gebühren prüfen und verschiedene Anbieter vergleichen. Seid Euch außerdem bewusst, dass die endgültige Zahlung aufgrund der Provisionen deutlich niedriger ausfällt als die Summe, die Euch von Gesetztes wegen zusteht.
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