Wenn der wohlverdiente Urlaub vor der Tür steht, ist die Vorfreude riesig. Doch oft machen kurzfristige Arbeitsniederlegungen im Luftverkehr einen Strich durch die Rechnung. Ein Flugausfall wegen Streik ist für Reisende erst einmal ärgerlich, aber wir zeigen Euch hier genau, welche Rechte Ihr habt und wie Ihr schnellstmöglich an Euer Ziel oder Eure Entschädigung kommt.
Wir zeigen Euch, worauf es bei einem Flugausfall wegen Streik ankommt. ©Ekaterina Pokrovsky/Shutterstock.com
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Schritt für Schritt Soforthilfe am Flughafen
Ihr seid am Flughafen und habt gerade erfahren, dass Euer Flug aufgrund von Streik leider ausfällt? Wir erklären Euch, worauf es jetzt ankommt und was Ihr tun müsst. Bevor wir Euch alles detaillierter erklären, starten wir erstmal mit einer Soforthilfe-Check-Liste:
- Status prüfen: Checkt regelmäßig Eure E-Mails oder die App der Airline. Oft werdet Ihr hier bereits automatisch auf alternative Verbindungen umgebucht.
- Schalter der Airline aufsuchen: Geht direkt zum Service-Point Eurer Airline (oder des Abfertigungspartners). Verlangt aktiv nach einer Ersatzbeförderung. Die Airline muss Euch zum nächstmöglichen Zeitpunkt an Euer Ziel bringen, auch wenn das bedeutet, Euch auf eine andere Airline oder die Bahn umzubuchen.
- Betreuungsleistungen einfordern: Wenn die Wartezeit länger dauert, fragt nach Gutscheinen für Verpflegung und Getränke. Sollte die Reise erst am nächsten Tag weitergehen, muss die Airline Euch eine Unterkunft inklusive Transfer organisieren.
- Bestätigung einholen: Lasst Euch den Grund für den Flugausfall wegen Streik sowie Eure Anwesenheit am Flughafen schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen. Das ist Euer wichtigster Beweis für spätere Ansprüche.
- Belege sammeln: Falls die Airline keine Gutscheine ausgibt, hebt Bordkarten und alle Quittungen für Mahlzeiten, Getränke, Hotel und Taxis auf. Nur mit Originalbelegen bekommt Ihr das Geld zurück.
Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem Ihr die erste Hürde am Flughafen genommen habt, stellen sich meist zwei entscheidende Fragen: Bekomme ich mein Geld zurück und habe ich Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung?
Erstattung des Ticketpreises vs. Ersatzflug
Wenn Euer Flug ausfällt, habt Ihr laut EU-Fluggastrechteverordnung ein Wahlrecht. Ihr müsst Euch zwischen diesen Optionen entscheiden:
- Vollständige Erstattung: Die Airline zahlt Euch den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurück.
- Ersatzbeförderung: Die Airline bucht Euch kostenlos auf den nächstmöglichen Flug oder eine alternative Beförderung (z. B. Zug) um.
Habt Ihr Anrecht auf Entschädigung?
Neben dem Anspruch auf Ersatz sowie Zusatzleistungen wie Verpflegung und Hotel steht Euch in vielen Fällen eine extra Entschädigung zu. Ob Ihr zusätzlich eine Entschädigung erhaltet, hängt davon ab, wer streikt. Hier gilt diese Faustregel:
- Personal der Airline streikt (z. B. Piloten und Flugbegleiter): Ihr habt meistens Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung.
- Drittpersonal streikt (z. B. Sicherheitspersonal am Flughafen): Dies gilt als „außergewöhnlicher Umstand“, es gibt in der Regel keine zusätzliche Entschädigung.
Wichtig zu wissen: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn Euer Flug unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt. Das heißt, dass entweder Euer Abflughafen innerhalb der EU liegen muss oder sich Euer Ziel in der EU befindet. Wenn sich der Abflughafen außerhalb der EU befindet, gilt diese Verordnung jedoch nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft auch ihren Sitz in der EU hat.
Eine Ausgleichszahlung steht Euch jedoch bei einem Flugausfall nur zu, wenn Euch die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert. Informiert die Airline rechtzeitig (z. B. 15 Tage vorher), gibt es zwar die Ticketerstattung oder den Ersatzflug, aber keine zusätzliche Entschädigung.
So erhaltet Ihr Eure Erstattung und Entschädigung
Damit Ihr nach einem Flugausfall wegen Streik nicht auf Euren Kosten sitzen bleibt, müsst Ihr selbst aktiv werden. Airlines zahlen Entschädigungen nicht von allein. Folgt einfach unserer Anleitung:
1. Erstattung des Ticketpreises anfordern
Musteranschreiben Ticketerstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mein Flug (Flugnummer) am (Datum) von (Abflughafen) nach (Zielflughafen) aufgrund von Streik annulliert wurde, nehme ich mein Recht auf Ticket-Erstattung wahr. Ich habe die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch genommen.
Bitte erstatten Sie den vollständigen Ticketpreis in Höhe von (Betrag) € innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen auf folgendes Konto:
IBAN: (Eure IBAN)
Buchungscode: (Euer Code)
Wenn Ihr nicht fliegen wollt oder die Airline keine Ersatzbeförderung anbietet, geht Ihr so vor:
- Website/App der Airline aufrufen: Loggt Euch in Eure Buchung ein und checkt, ob es einen Button mit „Erstattung beantragen“ gibt. Ist dem nicht so, dann sendet Ihr eine Forderung über das reguläre Kontaktformular der Airline oder schickt eine E-Mail.
- Frist setzen: Die Airline muss das Geld laut Gesetz innerhalb von 7 Tagen zurücküberweisen.
- Schriftliche Aufforderung: Reagiert die Airline nicht, nutzt unser Musterformular und schickt es per Einschreiben oder E-Mail an den Kundenservice.
2. Zusätzliche Entschädigung von bis zu 600 Euro beantragen
Dies ist ein separater Schritt für Eure zusätzliche Ausgleichszahlung. Hier gibt es zwei Wege, wie Ihr an Eure Entschädigung kommt:
Weg A: Die Eigeninitiative
Musteranschreiben Entschädigungsforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich eine Entschädigung für die Annullierung meines Fluges (Flugnummer) am (Datum). Da der Flugausfall aufgrund eines Streiks Ihres eigenen Personals erfolgte, besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Flugdistanz: (km) km
Entschädigungshöhe: (250 / 400 / 600) € pro Person
Passagiere: (Namen aller Mitreisenden)
Buchungscode: (Euer Code)
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von (Summe) € bis zum (Datum in 14 Tagen) auf mein Konto: (Eure IBAN).
Wenn Ihr die volle Entschädigungssumme ohne Abzüge erhalten wollt, könnt Ihr den Antrag selbst stellen. So geht Ihr vor:
- Schreiben aufsetzen: Verfasst ein Forderungsschreiben an die Airline, wichtig ist, dass Ihr Eure Flugnummer, Datum, Buchungscode und den Grund (Flugausfall wegen Streik) im Antrag angebt. Zusätzlich solltet Ihr Eure Bankverbindung auch angeben, damit die Airline Eure Entschädigung direkt an Euch überweisen kann.
- Kontaktweg wählen: Schickt das Schreiben zunächst per E-Mail an den Kundenservice oder nutzt das Kontaktformular auf der Website der Airline.
- Adresse finden: Wenn Ihr keine E-Mail-Adresse findet, schaut im Impressum der Airline-Website nach. Dort muss eine offizielle Firmenanschrift hinterlegt sein.
- Wenn die Airline nicht reagiert: Setzt eine klare Frist (meist 14 Tage). Verstreicht diese ohne Antwort, solltet Ihr das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein an die Adresse aus dem Impressum schicken. Das dient als rechtssicherer Nachweis, dass Eure Forderung zugestellt wurde.
- Hartnäckig bleiben: Viele Airlines lehnen im ersten Schritt pauschal ab. Lasst Euch nicht abwimmeln, wenn der Streik (wie oben erklärt) in den Verantwortungsbereich der Airline fällt.
Wenn das Personal der Airline streikt, habt Ihr das Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigung. ©Artem Oleshko/shutterstock.com
Weg B: Entschädigung mit Hilfe eines Fluggastportals anfordern
Wenn Euch der schriftliche Austausch mit der Airline zu zeitaufwendig ist oder Eure Forderung bereits abgelehnt wurde, gibt es eine stressfreie Alternative. Professionelle Fluggastrechtportale übernehmen die komplette rechtliche Auseinandersetzung für Euch.
- Kein Kostenrisiko: Diese Portale arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Gebühren“. Nur wenn Ihr Eure Entschädigung tatsächlich erhaltet, behält der Anbieter eine Erfolgsprovision ein.
- Sofort-Check: In den meisten Fällen erfahrt Ihr online innerhalb weniger Minuten, ob Euch bei Eurem Flugausfall eine Zahlung zusteht.
- Unsere Empfehlung: Da es mittlerweile viele verschiedene Anbieter auf dem Markt gibt, haben wir diese für Euch unter die Lupe genommen und in einem weiteren Artikel aufgelistet:
Hier kommt Ihr zu unserem Fluggastrecht-Portale Vergleich.
Gut zu wissen:
Ihr könnt Euren Anspruch auf Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen!
So viel Geld steht Euch zu
Die Höhe der Entschädigung bei einem Flugausfall ist gesetzlich festgelegt. Sie richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern allein nach der Flugdistanz. Je weiter Euer Ziel entfernt ist, desto höher fällt die Summe aus.
Wichtig für den Anspruch: Die Entschädigung in Form von Geld steht Euch zu, wenn Ihr aufgrund des Streiks mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort ankommt. Das gilt sowohl für verspätete Flüge als auch für Ersatzbeförderungen, die deutlich später als geplant landen.
Bei einem Flugausfall richten sich die Bedingungen für eine Entschädigung nach dem Zeitpunkt der Information (siehe oben) und den Flugzeiten des angebotenen Ersatzfluges.
Pauschalbeträge pro Person im Überblick
| Flugstrecke bzw. Distanz | Entschädigung pro Person* |
|---|---|
| Kurzstrecke mit einer Distanz von bis zu 1.500 km | 250 Euro |
| Mittelstrecke mit einer Distanz von 1.500 km bis 3.500 km | 400 Euro |
| Langstrecke mit einer Distanz von über 3.500 km | 600 Euro |
*Die Beträge gelten tatsächlich pro Person. Das heißt, auch wenn Ihr eine Buchung für zwei Personen oder mehr getätigt habt, bekommt jeder einzelne von Euch die entsprechende Entschädigung ausgezahlt!
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