Das EU-Parlament hat neue, strengere Regeln für Eure Passagierrechte verabschiedet, die künftig für deutlich weniger Stress bei gestrichenen Flügen sorgen. Bucht Ihr über Online-Portale oder Reisebüros, habt Ihr bald rechtlichen Anspruch auf die komplette Rückerstattung aller Kosten, inklusive der oft nervigen Vermittlungsgebühren. Auch das lange Warten auf Euer Geld hat ein Ende, denn die Fristen für Airlines und Reisevermittler wurden knallhart geregelt.
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Alle Fakten zur neuen EU-Verordnung im Überblick
Das neue Gesetzespaket räumt im bürokratischen Niemandsland auf und sorgt künftig für verbindliche Fristen sowie maximale Transparenz bei Erstattungen.
- 💸Volle Erstattung (inklusive Gebühren!): Wenn Eure Reise ins Wasser fällt, habt Ihr künftig Anspruch auf die komplette Rückzahlung. Das Beste daran: Airlines und Portale müssen Euch ausdrücklich auch die gezahlten Vermittlungsgebühren von Buchungsplattformen oder Reisebüros vollständig erstatten!
- 📅Die 7+7-Tage-Regel: Das leidige Verschieben von Fristen hat ein Ende! Die Airline muss das Geld innerhalb von sieben Tagen an das Buchungsportal bzw. Reisebüro überweisen. Der Vermittler hat anschließend exakt weitere sieben Tage Zeit, um die Summe direkt auf Euer Bankkonto weiterzuleiten. Das bedeutet für Euch maximal 14 Tage und das Geld ist wieder bei Euch!
- ⚠️Einheitliche EU-Formulare statt Papierkrieg: Vorbei sind die Zeiten, in denen Ihr Euch durch unübersichtliche Beschwerde-Masken der einzelnen Airlines kämpfen musstet. Künftig gibt es standardisierte Formulare für Erstattungs- und Entschädigungsanträge auf der Website der EU-Kommission, abrufbar in allen offiziellen EU-Sprachen.
- 💺Kostenlose Begleitperson an Bord: Ein enorm wichtiger Meilenstein für barrierefreies Reisen: Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität können eine notwendige Begleitperson künftig kostenlos im Flugzeug mitnehmen. Bei Bahn-, Bus- und Schiffsreisen gilt dies bereits.
- 🔎Härtere Kontrollen für Airlines: Nationale Aufsichtsbehörden erhalten deutlich mehr Power. Sie können Verkehrsunternehmen künftig direkt von sich aus prüfen, befragen und kontrollieren, ohne erst darauf warten zu müssen, dass betroffene Urlauber offiziell Beschwerde einreichen.
Ab wann greifen die neuen Passagierrechte?
Ein klein wenig Geduld müsst Ihr noch mitbringen: Die Vorschriften wurden vom EU-Parlament zwar bereits mit großer Mehrheit beschlossen, müssen nun aber noch formell vom Rat bestätigt werden. Der Zeitplan steht jedoch fest: Die neuen, verbraucherfreundlichen Passagierrechte treten am 23. Oktober 2027 für alle Verkehrsmittel offiziell in Kraft.
Was bedeuten die neuen Rechte für Eure nächste Reiseplanung?
Wer Flüge über günstige Drittanbieter, Online-Reisebüros oder klassische Agenturen gebucht hat, stand bei Annullierungen bisher oft im Regen. Die Portale verwiesen auf die Airline, die Airline zurück aufs Portal und auf den Service- sowie Vermittlungsgebühren blieb man fast immer sitzen.
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Mit der festen 14-Tage-Kette und der vollen Erstattungspflicht aller Gebühren könnt Ihr Eure Reisedeals künftig völlig sorgenfrei buchen. Zudem sind Buchungsplattformen ab Herbst 2027 gesetzlich verpflichtet, Euch schon direkt während des Buchungsvorgangs transparent über die genauen Erstattungsregeln zu informieren.
Darauf müsst Ihr achten
- Übergangsphase beachten: Bis zum Stichtag am 23. Oktober 2027 gilt weiterhin das bisherige Recht. Wenn Ihr aktuell Flüge über externe Portale bucht und diese gestrichen werden, seid Ihr bei den Vermittlungsgebühren leider noch auf die Kulanz des jeweiligen Vermittlers angewiesen.
- Buchungsweg wählen: Habt Ihr es bei der Reiseplanung besonders eilig oder wollt im Stornofall nur einen einzigen Ansprechpartner, bleibt die Direktbuchung bei der Fluggesellschaft bis Ende 2027 der unkomplizierteste Weg.
- Unterlagen griffbereit halten: Speichert Euch bei Flugstornierungen immer sofort die schriftliche Mitteilung der Airline sowie alle Buchungsbestätigungen ab. So könnt Ihr Eure Ansprüche mit wenigen Klicks über das künftige EU-Formular geltend machen.
Welche Rechte Ihr bei einem Flugausfall habt, haben wir Euch übrigens in unserem Artikel dazu zusammengefasst: