Die Gutscheinlösung für stornierte Reisen während der Corona-Krise wird im Moment heiß diskutiert und viele Kunden sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen derzeit überhaupt gelten und ob sie einen solchen Gutschein akzeptieren müssen. Im Folgenden beantworte ich Euch die wichtigsten Fragen, informiere Euch über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zeige Euch, welche Vor- und Nachteile eine angepasste Gutscheinregelung mit sich bringen könnte.

Gesetz Unterschrift Vertrag

©YP_Studio/Shutterstock.com

Hintergrund

Mit der weltweiten Corona-Krise gehen durch die geänderten Aus- und Einreisebestimmungen auch die Stornierungen unzähliger gebuchter Reisen einher. Viele Reiseveranstalter müssen ihre Reisen stornieren und stehen vor der finanziellen Schwierigkeit, den Kunden bereits gezahlte Leistungen zu erstatten. Um Insolvenzen als Folge der COVID-19-Pandemie zu verhindern, setzen viele Reiseveranstalter momentan deshalb auf die sogenannte Gutscheinlösung beziehungsweise Gutscheinregelung, die derzeit freiwillig von den Kunden angenommen werden kann. Die Bundesregierung befürwortet dieses Vorgehen und fertigte bereits einen Gesetzesentwurf für eine verbindliche Regelung an – die Entscheidung über die Gesetzesänderung liegt allerdings beim Europäischen Parlament in Brüssel.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Das Pauschalreiserecht sowie die EU-Fluggastrechteverordnung und damit auch die Erstattungsansprüche sind im Europarecht verankert. Bislang sah es das europäische Gesetz vor, dass Kunden bei abgesagten Pauschalreisen das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen erstattet bekommen, bei Flügen sogar innerhalb von sieben Tagen. Die Corona-Krise stellt nun allerdings viele Reiseveranstalter vor die große Aufgabe, diesen Forderungen gerecht zu werden. Deshalb setzte sich die Bundesregierung für die sogenannte Gutscheinlösung oder Gutscheinregelung ein, mit der es Veranstaltern erlaubt sein soll, statt der Erstattung des Preises Gutscheine an die Kunden zu übergeben. Ein Gesetzesentwurf dafür liegt bereits vor. Das Vorgehen stieß jedoch auch auf Kritik von den Kunden und letztendlich hängt es von der Entscheidung des Europäischen Parlaments in Brüssel ab, ob die neue Gutscheinregelung mit einer Änderung des EU-Rechts in Kraft treten kann. Allerdings gibt es bereits jetzt viele Veranstalter, die ihren Kunden anbieten, freiwillig einen Gutschein zu akzeptieren.

Wie könnte die Gutscheinlösung aussehen?

Wie sich die deutsche Bundesregierung die Gutscheinlösung für Veranstalter vorstellt, kann man einem Gesetzesentwurf entnehmen. Demnach sollen zum Beispiel Reiseveranstalter berechtigt werden, Gutscheine in Höhe des bereits bezahlten Preises auszugeben, wenn gebuchte Reisen aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Dazu muss allerdings – wie oben bereits erwähnt – das EU-Recht geändert werden. Die Bundesregierung schlägt weiterhin konkret vor, dass die ausgegebenen Gutscheine bis Ende 2021 befristet sein sollen und die Regelung Härtefallklauseln für Kunden beinhaltet, denen ein Gutschein aus verschiedenen Gründen nicht zumutbar ist. Wer die Gutscheine bis 2021 also nicht genutzt hat, bekommt das Geld zurück. Sollte ein Reiseveranstalter in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden, hat die Bundesregierung außerdem angekündigt, für den Wert der Gutscheine einzustehen. Weiterführende Infos zu den geplanten Regelungen bekommt Ihr hier:

Bundesregierung zur Gutscheinlösung

Muss ich derzeit einen Gutschein akzeptieren?

Viele Veranstalter wollen nicht auf eine mögliche Änderung des EU-Rechts warten und bieten Kunden schon jetzt eine freiwillige Annahme von Gutscheinen an, um große Verschuldungen zu verhindern und im schlimmsten Fall sogar Insolvenzen zu vermeiden. Doch müsst Ihr einen solchen Gutschein akzeptieren oder könnt Ihr darauf hoffen, dass Ihr Euer Geld doch zurück bekommt? Solange das Europäische Parlament keine Änderung der Gesetze vorsieht, bleiben selbstverständlich die bisher geltenden Regeln in Kraft. Das bedeutet, dass Ihr derzeit weiterhin einen Anspruch auf die Erstattung des vollen Reisepreises habt. Beachtet dabei allerdings, dass eine Erstattung unter Umständen mit einem größeren Verwaltungsaufwand verbunden sein könnte und Ihr etwas länger auf Euer Geld warten müsst.

Kann der Reiseveranstalter bereits gezahltes Geld zurückfordern?

Nein. Habt Ihr schon eine Rückerstattung des von Euch bezahlten Reisepreises erhalten, kann der Veranstalter auch bei einer möglichen Gesetzesänderung nicht nachträglich das Geld zurück fordern und Euch stattdessen einen Gutschein ausstellen.

Was ist, wenn ich keine Verwendung für den Gutschein habe?

Habt Ihr einen Gutschein erhalten, könnt Ihr diesen bis Ende 2021 bei den jeweiligen Reiseveranstaltern einlösen. Solltet Ihr bis dahin keine neue Reise gebucht haben, erhaltet Ihr den vollen Gutscheinwert zurück.

Vor- & Nachteile der Gutscheinlösung

Ihr fragt Euch, welche Vor- und Nachteile das Akzeptieren eines Reisegutscheins der Veranstalter mit sich bringen könnte? Natürlich bleibt es Euch derzeit selbst überlassen, für welche Art der Entschädigung Ihr Euch entscheidet, allerdings gibt es natürlich einige Vor- und Nachteile, mit denen Ihr beim Erhalt von einem Gutschein rechnen solltet. Welche das sein können, erkläre ich Euch jetzt:

Vorteile der Gutscheinlösung

Der größte Vorteil bei der Annahme von Gutscheinen besteht unumstritten darin, dass Ihr an der Verhinderung von Insolvenzen der Reiseveranstalter mitwirkt. So könnt Ihr Euren Teil dazu beitragen, dass die Unternehmen weiterhin zahlungsfähig bleiben und Ihr auch nach der Corona-Krise auf die angebotenen Reiseschnäppchen zurückgreifen und einen unvergesslichen Urlaub buchen könnt. Die Gutscheine könnt Ihr nach dem Erhalt dann selbstverständlich flexibel einlösen und müsst Euch nicht im Voraus für ein Reiseziel entscheiden. Um den Kunden Gutscheine schmackhaft zu machen und um damit diese Zahlungsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten, haben sich viele Reiseveranstalter außerdem besondere Aktionen einfallen lassen. So bekommt Ihr zum Beispiel bei TUI 150 Euro zusätzliches Reiseguthaben, wenn Ihr Euch für einen Gutschein statt der Auszahlung entscheidet und bei AIDA Cruises erhaltet Ihr einen Bonus von 10 Prozent.

Nachteile der Gutscheinlösung

Ein Nachteil der Gutscheinlösung für Euch Kunden besteht darin, dass Ihr das bisher gezahlte Geld natürlich nicht zurück bekommt und dieses Geld dann dementsprechend nicht für andere Zwecke verwenden könnt. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen auch privat von der Corona-Pandemie betroffen sind, kann dies natürlich auch ein finanzielles Problem darstellen. Außerdem seid Ihr bei der Akzeptanz eines Gutscheins an den bestimmten Reiseveranstalter gebunden, bei dem Ihr gebucht habt und müsst daher den Gutschein auch bei diesem wieder einlösen. Findet Ihr dort nicht das gewünschte Angebot, müsstet Ihr also auf die Erstattung Ende 2021 warten und in der Zwischenzeit bei einem anderen Veranstalter die nächste Reise buchen und selbstverständlich auch bezahlen.

Das könnte Euch auch interessieren: