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10. Mai 2024 – Strengere Maßnahmen gegen Sauftourismus auf Mallorca und Ibiza
Die spanischen Behörden haben ein Alkoholverbot auf offener Straße und am Strand in bestimmten Party-Zonen von Mallorca und Ibiza eingeführt, das seit dem 11. Mai gilt. Urlauber und Einheimische, die dagegen verstoßen, müssen mit Bußgeldern zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen. Das Verbot betrifft die Playa de Palma, Teile von Palma und Llucmajor sowie Magaluf und Sant Antoni de Portmany auf Ibiza, während Terrassen von Bars und Party-Boote unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sind. Die Maßnahme soll bis Ende 2027 gelten und zielt darauf ab, den Sauftourismus einzudämmen. Bereits zuvor gab es Regeln gegen Trinkgelage auf offener Straße, die jetzt jedoch nochmals verschärft wurden.
30. April 2024 – Ticketsteuer steigt erneut
Die Ticketsteuer für Flüge von deutschen Flughäfen wird zum 1. Mai erneut erhöht, was voraussichtlich zu steigenden Flugpreisen führen wird. Die Steuersätze je nach Reiseziel variieren zwischen 15,53 und 70,83 Euro pro Ticket, was einer Erhöhung von 22,5 bis 24,5 Prozent im Vergleich zu den vorherigen Sätzen entspricht. Die Luftfahrtbranche, insbesondere Low-Cost-Carrier wie Ryanair, reagiert auf die Erhöhung, indem sie die zusätzlichen Kosten entweder rückwirkend oder nachträglich auf die Fluggäste umlegen.
29. April 2024 – Bußgelder bis zu 500 Euro: Lignano verbietet Badekleidung außerhalb des Strandes
In Lignano, einem beliebten Urlaubsort in Italien, wird ab dem 5. Mai das Tragen von Badekleidung oder freiem Oberkörper außerhalb des Strandes mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet. Die Regelung soll den Anstand und das Image der Stadt wahren. Die Stadt orientiert sich damit an den Regeln vieler anderer italienischer Badeorte wie beispielsweise Santa Margherita di Savoia, Rapallo, Milano, Rom oder Venedig.
25. April 2024 – Venedig führt Eintrittsgebühr für Tagesbesucher ein
Seit dem 25. April 2024 müssen Tagesbesucher von Venedig eine Eintrittsgebühr von fünf Euro zahlen. Diese wird an 29 Testtagen im Jahr 2024 erprobt, bevor sie 2025 dauerhaft eingeführt wird. Die Registrierung und Bezahlung erfolgt online über die Website „Contributo di Accesso“, wobei Kinder unter 14 Jahren und Übernachtungsgäste von der Gebühr befreit sind. Die Einnahmen sollen für Müllabgaben-Senkung, Umweltprojekte und Stadtinfrastruktur-Sanierung verwendet werden. Weitere Maßnahmen gegen Massentourismus umfassen das Verbot von großen Touristengruppen und die Einschränkung von Lautsprechern bei Führungen.
20. April 2024 – Proteste gegen Massentourismus auf den Kanarischen Inseln und dem spanischen Festland
Auf den Kanarischen Inseln haben Zehntausende gegen die negativen Auswirkungen des Massentourismus protestiert, darunter steigende Mieten und Umweltverschmutzung. Die Demonstranten forderten strengere Kontrollen für die Vermietung von Urlauberunterkünften, Regulierungen für den Immobilienkauf durch Nicht-Einheimische und eine Umweltsteuer für Touristen. Proteste fanden auch auf dem spanischen Festland statt. Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus haben die Proteste gegen Massentourismus in den letzten Monaten zugenommen.
19. April 2024 – EU verschenkt Zugtickets an junge Erwachsene
Unter dem Programm „DiscoverEU“ verschenkt die EU-Kommission auch in diesem Jahr jeweils rund 35.500 Travel-Pässe an junge Europäerinnen und Europäer. Bewerben dürfen sich in dieser Bewerbungsrunde all diejenigen, die zwischen dem 1. Juli 2005 (einschließlich) und dem 30. Juni 2006 (einschließlich) geboren wurden. Seit Dienstag, den 16. April 2023 (12 Uhr) bis zum Dienstag, den 30. April 2024 (12 Uhr), können sich Interessierte für das Ticket bewerben. Die Anmeldung erfolgt direkt auf der offiziellen Seite von „DiscoverEU“.
18. April 2024 – Neue Regeln in Griechenland
Um den Massentourismus etwas einzudämmen, müssen in Zukunft 70 Prozent der Strandflächen in Griechenland frei von Strandliegen sein. Zum Beispiel dürfen auf der Insel Kos bald keine Sonnenschirme und Sonnenliegen mehr bis zur Wasserkante stehen. Als Grundregel gilt: Die Liegen müssen einen Mindestabstand von vier Metern zur Küste aufweisen. Andernfalls drohen Geldstrafen. Diese Auflagen gelten auch für Hotels mit direkter Strandlage.
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