Aufgrund hoher Infektionszahlen wurden Spanien und die Niederlande offiziell als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Dem heutigen RKI-Bericht zufolge gelten nun für beide Urlaubsländer eine Reisewarnung sowie verschärfte Einreiseregeln bei der Rückkehr nach Deutschland. Was das für Euch sowie für Eure bereits gebuchte Reise bedeutet und ob Ihr diese im Notfall stornieren könnt, erfahrt Ihr hier.

Spanien Fuerteventura Sotavento Strand
Spanien ist nun offiziell ein Hochinzidenzgebiet. ©MagicFootage/Shutterstock.com

Nun hat es zwei weitere beliebte Urlaubsziele der Deutschen erwischt: Ab kommendem Dienstag, den 27. Juli, gelten unser Nachbarland die Niederlande und das Urlaubsparadies Spanien nicht mehr nur als einfaches Risikogebiet, sondern als Hochinzidenzgebiet. Das liegt insbesondere an den derzeit hohen Inzidenzzahlen der beiden Länder.

Während der Wert in Spanien mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 385,2 knapp an die 400er-Marke herankommt (Stand: 23.07.2021; corona-in-zahlen.de), sind es in den Niederlanden 360,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 23.07.2021; corona-in-zahlen.de).

In der Regel werden Gebiete ab einer Inzidenz von 200 als Hochinzidenzgebiet eingestuft, mit Spanien und den Niederlanden hat man sich zunächst jedoch etwas Zeit gelassen.

Mit dieser Einstufung ändern sich die Bestimmungen für die Rückkehr nach Deutschland. Das betrifft unter anderem alle Urlauber, die bereits ihre Reise gebucht haben oder sich momentan in den Ländern befinden, wie zahlreiche Touristen auf Mallorca oder auf anderen Balearischen Inseln. Ob Ihr notfalls von der Reise zurücktreten oder diese stornieren könnt, fasse ich Euch weiter unten zusammen.

Niederlande Den Haag Scheveningen Riesenrad
Die Niederlande sind ebenfalls kein einfaches Risikogebiet mehr. ©Jolanda Aalbers/Shutterstock.com

Was ändert sich bei der Rückkehr nach Deutschland?

Sobald eine Region als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird, gelten folgende Regeln für die Rückreise nach Hause:

  • Jeder Urlauber muss frühestens drei Tage vor Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen
  • Bei Einreise benötigt jeder einen Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines negativen Testergebnisses (PCR-Test: frühestens 72 Stunden vor Einreise; Antigen-Schnelltest: frühestens 48 Stunden vor Einreise)
  • Quarantäne-Pflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen, kann bei Vorlage eines negativen Tests auf fünf Tage verkürzt werden (Geimpfte und Genesene von Quarantäne ausgenommen)
  • Kinder unter sechs Jahren: ausgenommen von Testpflicht, allerdings müssen sie auch in Quarantäne (Wenn das Kind vorher freigetestet wird, wird es von der Quarantäne-Pflicht befreit)

Bei einem Verstoß gegen jegliche Regeln gilt der Bußgeldkatalog der Bundesregierung. Im Extremfall können hier bis zu 25.000 Euro anfallen.

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Für Reisestornierungen im Falle einer Hochinzidenz-Einstufung gelten unterschiedliche Regeln. ©Horth Rasur/Shutterstock.com

Reiserücktrittsversicherung & Stornobedingungen

Falls Ihr bereits eine Reise ohne Stornooption gebucht habt und von dieser nun zurücktreten möchtet, gelten unterschiedliche Regelungen.

Auch wenn beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung inkludiert ist, kann es sein, dass diese im Falle einer von der WHO eingestuften Pandemie nicht in Anspruch genommen werden darf. Gleiches gilt für die Reise in Regionen, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wie für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete.

Pauschalreisen

Trotz allem könnt Ihr Eure Pauschalreise jederzeit stornieren. Wenn zum Zeitpunkt der Buchung noch keine außergewöhnlichen Umstände im Land existierten, die die Reise beeinträchtigen können, wie beispielsweise eine ausgesprochene Reisewarnung oder ein Einreiseverbot für den gebuchten Ort, dann kann die Stornierung auch kostenfrei erfolgen.

Ansonsten darf der Reiseveranstalter eine Stornogebühr verlangen. Wird die Pauschalreise vom Veranstalter selbst abgesagt, erhalten Urlauber üblicherweise den gesamten Preis zurück.

Individualreisen

Individualreisen ohne bereits enthaltene oder gebuchte Stornooption können nur dann kostenfrei storniert werden, wenn die jeweilige Leistung des Anbieters nicht erfüllt werden kann. Dazu zählt beispielsweise, wenn der entsprechende Flughafen nicht angeflogen werden darf oder Hotelübernachtungen im Land verboten werden.

Teilweise können jedoch auch Anzahlungen beziehungsweise Teilzahlungen zurückgefordert werden. Aus Kulanzgründen werden manchmal auch Reisegutscheine mit dem Betrag des Reisepreises herausgegeben.

Spricht hierfür in jedem Fall mit dem jeweiligen Reiseveranstalter, dieser wird Euch darüber aufklären, ob Ihr die Reise kostenfrei stornieren oder auch umbuchen dürft.

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Das RKI aktualisiert jeden Freitag die Ausweisung der internationalen Risikogebiete. ©Maridav/Shutterstock.com

Weitere Risiko- & Hochinzidenzgebiete

Neben Spanien und den Niederlanden gelten weitere Regionen und Länder ab kommendem Sonntag, den 25. Juli, als Risiko- und Hochinzidenzgebiete.

In unserem Artikel zu Corona-Risikogebieten erhaltet Ihr hierzu eine vollständige Liste aller aktuellen Regionen, die als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind.

Wenn es Euch interessiert, wie die Einreisebestimmungen in den Ländern aussehen, solltet Ihr bei unserem Artikel „Wohin kann man reisen?“ vorbeischauen, um alle wichtigen Informationen zu aktuellen Bestimmungen wie Quarantäne und Tests zu erhalten.

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