Um die Corona-Inzidenzzahlen hierzulande einzudämmen, plant der Bund noch in dieser Woche strengere Regeln für Reisende nach Deutschland einzuführen. Demnach soll die Testpflicht bei der Rückreise, die aktuell nur für Flugreisende gilt, auf die Einreise per Landweg erweitert werden. Ab dem 1. August 2021 soll es bereits so weit sein.

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Ab dem 1. August soll die Testpflicht für alle Einreisenden gelten. ©Sean Pavone/Shutterstock.com

Erst kürzlich wurde bekanntgegeben, dass die bestehenden Quarantäne-Regeln für Einreisende und Rückreisende nach Deutschland vorerst bis zum 10. September 2021 verlängert werden.

Zudem berichteten zahlreiche Medien vor einigen Tagen, dass die Bundesregierung plant, ab Anfang August die einfachen Risikogebiete abzuschaffen und die Testpflicht auf alle Einreisenden auszuweiten.

Letzteres wurde zwar noch nicht offiziell bestätigt, allerdings soll für die angekündigte Testpflicht nach Angaben von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bis zum kommenden Sonntag, den 1. August, eine vollständige Rechtsgrundlage geschaffen und umgesetzt werden.

Der Bund hat uns heute zugesichert, er wird das jetzt bis zum 1. August alles probieren mit einer einheitlichen Testpflicht nicht nur für Flugreisen sondern auch beispielsweise für alles was an normalem Autoweg oder Bahnweg kommt“, so Söder in den ARD-„Tagesthemen“.

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Es ist hierbei egal, ob man mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug einreist. ©canadastock/Shutterstock.com

Testpflicht für alle Einreisenden

Bisher gilt die Testpflicht nur für diejenigen, die mit einem Flugzeug nach Deutschland einreisen oder sich mehrere Tage in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben.

Sollte die Änderung nun eingeführt werden, benötigen alle Einreisenden nach Deutschland ab dem 1. August einen Nachweis eines negativen Corona-Tests. Wie man einreist, spielt dabei keine Rolle. „Jeder braucht einen Test der sozusagen wieder anreist, ob er mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug kommt.“, betonte Söder.

Unabhängig von der Risikoeinstufung des Gebiets

Die Erweiterung der Testpflicht soll sich dabei nicht nur auf Risikogebiete und Hochrisikogebiete beziehen, sondern auch auf die Einreise aus allen Nicht-Risikogebieten.

Vollständig Geimpfte sowie Genesene müssen sich jedoch nicht testen lassen, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen oder bewiesen werden kann, dass der jeweilige Impfstoff des Geimpften wirksam gegen die verbreitete Virusvariante ist.

Dies bestätigte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegenüber der Bild-Zeitung. Zudem gab er bekannt, dass die Kontrollen dementsprechend stichpunktartig erfolgen sollten. „Stationäre Grenzkontrollen wird es […] nicht geben.“, so Seehofer.

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Die Änderungen sollen während der Urlaubszeit in Kraft treten. ©Noppasin Wongchum/Shutterstock.com

Verschärfungen während der Urlaubszeit

Markus Söder sprach sich zudem dafür aus, dass es „ein Witz gewesen wäre“, wenn die Einreiseverordnung erst später überprüft werden sollte.

Angedacht war zunächst der 11. September, jedoch sei der Urlaub selbst in Ländern mit späten Ferien zu diesem Zeitpunkt bereits vorbei. Söder zufolge hätten die Länder der Bundesregierung demnach etwas Druck gemacht, um die Einreise auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage noch während der Urlaubszeit anzupassen.

Wenn es Euch interessiert, wie die Einreisebestimmungen in den Ländern aussehen, solltet Ihr bei unserem Artikel „Wohin kann man reisen?“ vorbeischauen, um alle wichtigen Informationen zu aktuellen Bestimmungen wie Quarantäne und Tests zu erhalten.

Weitere News zu Impfprivilegien findet Ihr ebenfalls in unserem separaten Artikel.

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