Seit Ausbruch des Coronavirus gelten in Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen und Regelungen zur Eindämmung des öffentlichen Lebens. Über das weitere Vorgehen und die Ausdehnung der Regelungen haben sich Bundesregierung und Länder heute in einer Telefonkonferenz verständigt. Nun ist klar: Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. Welche Einschränkungen von nun an gelten und wie der Weg zurück in ein „normales“ Leben stufenweise gewährleistet werden soll, erfahrt Ihr hier.

Coronavirus Spielplatz gesperrt

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Kontaktbeschränkungen bis Mai verlängert

Die strengen Kontaktbeschränkungen, die bisher bis 19. April galten, werden bis 3. Mai 2020 verlängert – Ende April gibt es eine neue Beratung und Einschätzung der Lage. Bisher galt, dass sich Personen im öffentlichen Raum maximal zu zweit aufhalten durften, es sei denn, es handelte sich um Personen aus dem selben Haushalt. Zusätzlich musste in der Öffentlichkeit bisher ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden. In Abstimmung mit den Ländern hat die Bundesregierung nun beschlossen, die Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai zu verlängern. Das bedeutet, im öffentlichen Leben gilt weiterhin die Beschränkung von maximal zwei Personen und im Privaten dürfen sich höchstens fünf Personen in einem Raum befinden (ausgenommen Familie und Wohngemeinschaften). Bund und Länder empfehlen außerdem dringend das Tragen von Gesichts-Alltagsmasken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel oder beim Einkaufen.

Kleinere Geschäfte öffnen ab 20. April

Für den Einzelhandel ist nach der heutigen Konferenz vorgesehen, dass kleinere Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern ab dem 20. April wieder öffnen dürfen, dafür aber ein gutes Hygiene- und Besucherkonzept vorlegen müssen. Hier sollen demnach weiterhin strenge Kontrollen und Abstandsregelungen durchgeführt werden. Für Geschäfte mit einer größeren Fläche ist der 4. Mai als Termin zur Wiedereröffnung vorgesehen. Auch Friseure sollen dann wieder für Kunden bereit stehen.

Schulen starten ab 4. Mai

Ein weiteres Thema, das Bund und Länder beschäftigt, ist die schrittweise Öffnung der Schulen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann kündigte bereits am Dienstag an, man wolle eine Öffnung der Schulen nicht vor dem 27. April in Angriff nehmen. Nun haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, den Schulstart ab dem 4. Mai (manche Bundesländer 7 Tage später) zu starten. Dann sollen zunächst Abschlussklassen, Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und die oberen Grundschulklassen den Unterricht wieder aufnehmen.

Großveranstaltungen untersagt

Gaststätten und Bars bleiben erst einmal geschlossen; auch Glaubensveranstaltungen sind weiterhin untersagt. Überall dort kommt es zu größeren Zusammenkünften von Menschen, was problematisch ist. Weitere Einschränkungen betreffen Großveranstaltungen, die bis 31. August verboten bleiben sollen.

Grenzkontrollen verlängert

Bundesinnenminister Seehofer kündigt an, dass die Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark um 20 Tage verlängert werden. Demnach bleibt diese Maßnahme bis 4. Mai bestehen. Auch das Reiseverbot soll aufrecht erhalten werden.

Weiteres Vorgehen

Da die Situation immer wieder neu bewertet werden muss, wollen sich Bund und Länder nun im Zwei-Wochen-Rhythmus über das weitere Vorgehen beraten. Mit jedem Treffen können so Maßnahmen gelockert oder geändert werden. Die nächste Beratung soll am 30. April stattfinden. Einige der jetzigen bundesweit besprochenen Maßnahmen werden in den einzelnen Bundesländern nochmal beraten und dort gegebenenfalls angepasst.

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