Was könnt Ihr tun, wenn Euer Flug überbucht ist und Ihr zurückbleiben müsst? Wie fies ist das denn: Ihr steht am Flughafen und könnt Euren Flug nicht antreten, weil dieser überbucht ist.

In diesem Artikel erfahrt Ihr, was Ihr bei Nichtbeförderung machen könnt und welche Fluggastrechte Ihr habt.

Jetlag Flughafen

Hier erfahrt Ihr, was Ihr tun könnt, wenn Euer Flug überbucht ist. ©David Prado Perucha/Shutterstock.com

Wie kommt es zur Flugüberbuchung?

Kurz gesagt: Eine Überbuchung passiert öfter mal, denn die Fluggesellschaften verkaufen mehr Tickets als es Plätze gibt.

Da es sehr häufig passiert, dass Personen zwar einen Flug buchen, aber diesen nicht antreten, kalkulieren die Airlines immer eine gewisse Personenzahl, die zwar den Flug buchen, aber das Flugzeug nicht besteigen werden.

Flugzeug Turbine

Fluggesellschaften verkaufen mehr Tickets als es Plätze gibt. ©biggaju/Shutterstock.com

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Man kann bei manchen Tarifen sehr spontan den Flug noch umbuchen, weil ein Meeting z.B. länger dauert als gedacht. Oder aber das Ticket ist so billig, dass es zu verkraften ist, den Flug gar nicht wahrzunehmen.

Diese Zahl an Personen, die also ein Ticket buchen, aber beim Abflug nicht auftauchen, auch „No-show“ genannt, ist gar nicht so gering (mehrere Millionen im Jahr).

Damit trotzdem alle Plätze im Flieger besetzt sind, überbuchen die Airlines ihre Flüge. Wenn jedoch alle Personen den gekauften Flug in Anspruch nehmen und die Auslastung hoch ist, dann ist dieser eben überbucht und manche Fluggäste müssen am Boden bleiben.

An Eurer Bordkarte könnt Ihr das im Übrigen leider nicht sehen.

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Wer muss am Boden bleiben?

Reisegepäck Flughafen

Leider passiert eine Überbuchung nicht selten. ©stockphoto mania/Shutterstock.com

Oft ist das Motto der Fluggesellschaften „Wer zuerst kommt, fliegt mit“. Das bedeutet also, wer früh eingecheckt hat, der hat auch mit hoher Wahrscheinlichkeit einen sicheren Platz im Flieger.

Häufig werden aber auch Passagiere, die an sogenannten „Kundenbindungsprogrammen“ teilnehmen, bevorzugt von den Airlines transportiert. Das sind Programme wie z.B. Miles and More von der Lufthansa, Eurowings oder Swiss.

Manchmal wird auch an den Check-in Schaltern gefragt, ob jemand freiwillig einen Ersatzflug oder eine Umbuchung in Anspruch nehmen möchte. Wenn Ihr so ein Angebot annehmt, kommt Ihr natürlich verspätet am Zielflughafen an und verpasst gegebenenfalls einen Anschlussflug.

Zusätzlich werben die Airlines dann z.B. mit Geld oder Reisegutscheinen. Wichtig dabei: Wer freiwillig vom Flug zurücktritt, hat nicht den gleichen Anspruch auf Entschädigung, wie Personen, die einfach nicht befördert werden.

Freiwillig am Boden bleiben – welche Rechte?

Wenn Ihr also freiwillig Euren Flug nicht antretet, weil dieser überbucht ist oder Euch für eine Ersatzbeförderung zum Zielort entscheidet, habt Ihr keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Verpflegungskosten während Eurer Wartezeit.

Natürlich könnt Ihr trotzdem Eure Quittungen vom Restaurant bei der Fluggesellschaft einreichen, aber die Erstattung ist eben nicht garantiert.

Häufig bekommt man als freiwilliger „Zugrücktreter“ am Flughafen schon Gutscheine für die Lokalitäten. Sprecht am besten vor Ort direkt Eure Airline auf die Entschädigungen.

Nichtbeförderung – Welche Rechte?

Flugzeug Sonnenuntergang

Diese Rechte habt Ihr bei Überbuchung! ©Jag_cz/Shutterstock.com

Wenn Ihr also der Fluggast seid, der aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen darf, dann habt Ihr diverse Ansprüche auf Entschädigung, die in den Fluggastrechten der Fluggastrechteverordnung geregelt sind. Die Airline ist Euch gegenüber auch einen Beförderungsvertrag eingegangen.

Die Höhe der Entschädigungssumme orientiert sich:

  • an der Flugdistanz (Kurzstrecke, Mittelstrecke oder Langstrecke)
  • ob dieser innerhalb der EU oder über die Grenzen der EU hinaus geht
  • wie viel Zeit bis zum nächsten Flug vergeht
  • wie hoch der Flugpreis war

Die Wartezeit ist ein wesentlicher Faktor, denn wenn Ihr weniger als 2 Stunden auf den nächsten Flieger warten müsst, dann halbiert sich Eure Entschädigungssumme. Die Summe variiert zwischen 250 und 600 Euro.

Wenn Ihr länger auf Euren Flug warten müsst, dann fallen Versorgungsleistungen wie Kosten für Essen, Trinken und vielleicht sogar eine Hotelübernachtung an.

All diese Kosten müssen Euch von der Fluggesellschaft erstattet werden. Hebt also alle Belege auf und reicht diese bei der Airline ein um Eure Entschädigungszahlung einfordern zu können.

Die Ausgaben müssen jedoch angemessen sein. Ihr solltet also nicht glauben, dass eine Runde Bier im Flughafen Bistro auf Kosten der Airline als Entschädigungsanspruch zählt.

Urlaubstracker Tipp:

Im Internet findet Ihr viele Entschädigungsrechner, mit denen Ihr Eure ungefähre Entschädigungssumme einschätzen könnt. Und kennt Ihr schon Flightright*? Flightright setzt Euer Recht auf Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall durch. Hier kommt Ihr zu weiteren Fluggastrecht-Portalen.

Sitzplatzupgrade bei Flugüberbuchung

Flugzeug 1. Klasse

Seid Ihr schon einmal First Class geflogen? ©Alexander Tolstykh/Shutterstock.com

In manchen Fällen ist die Flugüberbuchung gar nicht so übel, denn Flugreisende können sich über ein Upgrade freuen. Manchmal habt Ihr als Fluggast das Glück, dass in der gebuchten Flugklasse alle Sitze belegt sind und man daher in eine höhere Klasse gesetzt wird.

So könnt Ihr für das gleiche Geld mal die Vorzüge des Business-Class genießen und ein Glas Sekt sowie leckere Häppchen während des Fluges kostenlos genießen. So hättet Ihr natürlich auch ein super Schnäppchen gemacht und eine tolle Entschädigung bekommen – trotz Überbuchung.

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Nun wisst Ihr Bescheid, was zu tun ist, wenn Euer Flug überbucht ist. Hier gibt es weitere Tipps für den Fall, dass in Eurem Urlaub nicht alles so klappt, wie es soll:

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