
Seid Ihr unzufrieden mit den Leistungen Eurer aktuellen Kreditkarte? Oder habt Ihr ein besseres Angebot bei einem anderen Anbieter gefunden, das die Konditionen Eurer jetzigen Kreditkarte übertrifft? Dann kommt als nächstes die Kreditkartenkündigung infrage.
Was Ihr alles wissen solltet und worauf Ihr achten müsst, wenn Ihr Eure Kreditkarte fristgerecht kündigen möchtet, erfahrt Ihr hier.

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Wieso sollte ich meine Kreditkarte kündigen?
Kreditkarten werden in Deutschland zusammen mit einem dazugehörigen Kreditkartenvertrag herausgegeben. Dieser wird nicht mit einer Kreditkartengesellschaft abgeschlossen, wie zum Beispiel mit Visa oder Mastercard, sondern mit der herausgebenden Bank.
Der Vertrag kann sowohl vom Kreditkartenanbieter, also dem jeweiligen Kreditkarteninstitut, als auch von Euch, dem Kreditkarteninhaber, gekündigt werden. Dabei kann die Kündigung aus unterschiedlichen Gründen erfolgen.
Ob es nun an Unzufriedenheit, einem alternativen, besseren Angebot oder fehlendem Interesse an Kreditkarten liegt – bevor Ihr die Kreditkarte einfach nur im Geldbeutel ruhen lasst, solltet Ihr mögliche Kosten bedenken.
Bei manchen Kreditkarten fällt beispielsweise eine regelmäßige Inaktivitätsgebühr an, wenn die Karte dauerhaft nicht genutzt wird. Zudem dürft Ihr die anstehende Jahresgebühr ebenfalls nicht vernachlässigen, die Ihr auch bei Nicht-Nutzung begleichen müsst.
Solltet Ihr also der Meinung sein, dass Ihr mit Eurer aktuellen Karte nicht viel anfangen könnt, dann zieht die Kreditkartenkündigung in Betracht. Hier sind jedoch zahlreiche Dinge zu beachten. Insbesondere ein geeigneter Kündigungszeitpunkt sowie das Einhalten der Vertragslaufzeit sind hier entscheidend.

Was muss ich vor der Kündigung beachten?
Frist für die Kündigung einer Kreditkarte
Laut Gesetz (§ 675h BGB) habt Ihr als Kunde jederzeit das Recht, Euren Kreditkartenvertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, die länger als einen Monat beträgt, ist unwirksam. Achtet jedoch auf eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit, die vor einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden muss.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung seitens des Karteninhabers ist dann möglich, wenn bestimmte Besonderheiten auftreten, die die Kündigungsfrist beeinflussen können, wie zum Beispiel Preiserhöhungen durch den Kartenanbieter.
Doch auch der Herausgeber kann den Kreditkarteninhaber fristlos kündigen. Dafür reicht es aus, wenn der Inhaber beispielsweise durch eine Weitergabe der PIN an Dritte die Sorgfaltspflicht missachtet.

Auswirkungen auf die SCHUFA
Die Kündigung Eurer Kreditkarte kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Euren SCHUFA-Score haben. Es kommt darauf an, ob die Kündigung von Euch oder der Bank ausgeht. Wenn Euer Vertrag beispielsweise wegen Zahlungsrückständen von Eurer Bank gekündigt wird, hat das definitiv negative Auswirkungen auf Eure Bonität.
Mehr zum Thema Bonität erfahrt Ihr übrigens hier!
Wie kann ich meine Kreditkarte kündigen?
Im Prinzip ist es keine komplizierte Angelegenheit, eine Kreditkarte zu kündigen. Trotz allem solltet Ihr bestenfalls keinen dieser Schritte überspringen.
Kündigungen müssen weitgehend schriftlich in Form eines Kündigungsschreibens erfolgen. Bei einer schriftlichen Versendung empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, damit Ihr einen Nachweis über den Zugang des Schreibens erhaltet. Falls Ihr die Karte allerdings online bei einer Direktbank beantragt habt, sollte die Kündigung auch vollständig digital ablaufen können.
Folgende Daten sind für eine Kündigung wichtig:
- Name und Anschrift des Karteninhabers
- Name und Anschrift der Bank beziehungsweise des Kreditkartenanbieters
- Kreditkartennummer und eventuell Kundennummer
- Gültigkeitsdauer der Kreditkarte
- Kündigungsdatum („zum xx.xx.xxx“ oder „zum nächstmöglichen Kündigungstermin“)
- Widerruf der Einzugsermächtigung
- Bitte um Kündigungsbestätigung mit entsprechendem Kündigungszeitpunkt (Ihr tragt die Beweispflicht, dass eine Kündigung vorliegt)
- eigene Unterschrift (kann entfallen bei einer Online-Kündigung)
Es kann sein, dass Euch der Kartenanbieter zudem auffordert, die Kreditkarte nach der Kündigung zurückzuschicken. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, dann raten wir Euch, die Karte im Zweifelsfall selbst zu zerstören. Hierfür müsst Ihr den Magnetstreifen und vor allem der Chip zerschneiden oder löchern, um die damit entwertete Kreditkarte unbrauchbar zu machen.
Übrigens: Die Kartennummer ist nicht zu verwechseln mit der Kartenprüfnummer.

Auf der Suche nach einer neuen Kreditkarte?
Ihr benötigt eine neue Kreditkarte, die Euren Ansprüchen gerecht wird? Unter den zahlreichen Kreditkarten, die momentan auf dem deutschen Markt erhältlich sind, kann es gut sein, dass Ihr deswegen schnell mal den Überblick verliert. Gerade deshalb lohnt sich ein konkreter Kreditkartenvergleich.
Im Folgenden haben wir Euch ein paar Karten aufgelistet, die einen Blick wert sein könnten:
- Consors Finanz Mastercard: Die Kreditkarte von Consors Finanz überzeugt, indem sie auf zahlreiche Gebühren verzichtet, unter anderem auf die Jahresgebühr und den Fremdwährungs-, Auslandseinsatz- und Abhebungsgebühren.
- Barclays Platinum Double: Mit dem Platinum Double der Barclays Bank erhaltet Ihr ein besonderes Kartendoppel, bestehend aus einer 2-in-1-Visa- und Mastercard, die zudem noch mit umfangreichen Versicherungsleistungen punkten kann.
- Hanseatic Bank GenialCard: Die schwarze Kreditkarte der Hanseatic Bank kostet Euch keine Monatsgebühr. Auch auf Fremdwährungsgebühren wird verzichtet.
Falls Euch keine dieser Karten überzeugen konnte, solltet Ihr unseren Vergleich zu kostenlosen Kreditkarten abchecken. Diese Karten stellen teilweise die besten auf dem Markt dar und sollten nicht unterschätzt werden.
Wenn Ihr auf der Suche nach Reiseversicherungen und Zusatzleistungen seid, dann findet Ihr in unseren Vergleichen zu goldenen und schwarzen Kreditkarten eine breite und vielversprechende Auswahl. Für den Fall, dass Euch allerdings negative Schufa-Einträge zu schaffen machen, solltet Ihr den Kreditkartenvergleich zu Prepaidkarten oder Kreditkarten ohne Schufa im Blick haben.
Fazit
Das Kündigen einer Kreditkarte ist die einzig richtige Option, wenn Ihr der Meinung seid, dass Euch Eure aktuelle Kreditkarte kaum mehr zusagt. Dabei ist der Prozess der Kündigung nicht so kompliziert, wie manch einer möglicherweise zunächst denkt.
Mit einem gültigen Kündigungsschreiben zu einem geeigneten Kündigungszeitpunkt innerhalb der Kündigungsfrist – wenn vorhanden – ist der Vorgang in der Regel schon erledigt. Hierfür gibt es vorformulierte Kündigungsvorlagen von Online-Portalen, die Euch den Prozess des Kündigungsschreibens erleichtern und auch das Versenden übernehmen.

In jedem Fall raten wir Euch: Schaut regelmäßig bei einem konkurrierenden Anbieter oder in unseren Kreditkarten-Beiträgen vorbei und vergleicht deren Leistungen mit den Konditionen Eurer Kreditkarte. So bleibt Ihr stets up to date und findet dadurch heraus, welche Kreditkarte sich mittlerweile mehr lohnen könnte als Euer derzeitiges Modell.
Der Kreditkartenmarkt ist überfüllt von zahlreichen Angeboten, daher ist es nicht verkehrt, einen dauerhaft aktuellen Überblick zu haben, um Euch kein Top-Angebot entgehen zu lassen.
Auf der Suche nach ausschließlich kostenlosen Kreditkarten? Unseren Vergleich dazu findet Ihr hier:
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich meine Kreditkarte kündige?
Sofern Ihr kein Girokonto als Referenzkonto angegeben habt und die Karte als externes Kreditkartenkonto fungiert, solltet Ihr über die Kontoinformationen einsehen, ob Ihr eventuell offene Rechnungen begleichen müsst. Falls noch zusätzliches Guthaben vorhanden ist, sollte dieses ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung oder -abbuchung könnt Ihr idealerweise per Überweisung an ein anderes Girokonto durchführen oder das Guthaben von der Bank an eine von Euch genutzte Bankverbindung senden lassen.
Bei wem muss ich die Kreditkarte kündigen?
Die Kündigung erfolgt direkt zwischen dem Karteninhaber und dem Kreditkartenanbieter, also bei der herausgebenden Bank. Die Kreditkartengesellschaft (zum Beispiel Visa und Mastercard) bleibt hier außen vor.
Bekomme ich die Jahresgebühr zurückerstattet?
In der Regel wird Euch die Jahresgebühr anteilig zurückerstattet. Kündigt Ihr also nach sechs Monaten, bekommt Ihr etwa die Hälfte der Gebühr zurück. Lest in den AGB Eures Anbieters nach, ob es Ausnahmen von dieser Regelung gibt.
Kann mich der Anbieter auch selbst kündigen?
Ja, der Kreditkartenanbieter hat das Recht, Euch als Karteninhaber fristlos zu kündigen, ohne dass von Eurer Seite aus ein Kündigungsschreiben benötigt wird. Von diesem Recht darf die Bank jedoch nur Gebrauch machen, wenn Ihr gegen die Vertragsunterlagen handelt und die obligatorische Sorgfaltspflicht missachtet, die beispielsweise durch die Weitergabe der PIN an Dritte verletzt wird.
Was muss das Kündigungsschreiben beinhalten?
Das Kündigungsschreiben benötigt einzelne relevante Kreditkartendaten. Zudem beinhaltet das Schreiben unter anderem die Kreditkartennummer beziehungsweise Kartennummer, Eure Kundennummer, den Widerruf der Einzugsermächtigung und das gewünschte Kündigungsdatum. Eine konkrete Auflistung findet Ihr oben im Artikel. Wichtig: Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung solltet Ihr nicht vergessen, da Ihr als Inhaber die Beweispflicht trägt, dass eine Kündigung erfolgt ist.
10 Kommentare
Alfred
9. Juni 2025
Ich möchte meine Kreditkarte aus Altersgründen kündigen. was muss ich tun?
10. Juni 2025
Hallo Alfred,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Grundsätzlich kannst Du so vorgehen, wie wir es in unserem Artikel beschrieben haben.
Die Infos findest Du hier: Wie kann ich meine Kreditkarte kündigen?
Ich hoffe, wir konnten Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Alex
Aslan
8. Aug. 2024
Halooo, möchte meine Kreditkarte kündigen bin aber in Monis. Kann es eine Einigung geben monatlich den Betrag zurück zu zahlen? Lg
8. Aug. 2024
Hallo Aslan,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Das kommt ganz darauf an. Wenn Du eine Kreditkarte ohne Kartengebühr mit Teilzahlungsfunktion besitzt, könntest Du diese auch nach der Rückzahlung des offenen Betrages in Teilbeträgen kündigen.
Ich würde Dir aber auf jeden Fall raten, Dich mit deiner Bank bzw. Kartenherausgeber in Verbindung zu setzen, um Deinen persönlichen Fall zu klären.
Liebe Grüße
Alex
Pönisch
11. Jan. 2024
Ich habe heute die Mastercard bekommen, die ich nicht aktivieren möchte. Ich sende meine Daten nicht hin. Muß ich trotzdem kündigen und die Mastercard an Advanzia Bank S. A. Nach Trier zurücksenden.
12. Jan. 2024
Hallo Pönisch,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Mit dieser speziellen Anfrage würde ich Dir raten, dich direkt an Advanzia zu wenden, um eine verbindliche Aussage zu erhalten.
Die Kontaktdaten findest du unter folgendem Link: Kontakt Advanzia.
Liebe Grüße
Alex
Anonym
28. Okt. 2023
Hallo,kennt sich wer mit Kreditkarten aus? Ich möchte gerne eine Kreidtkarte kündigen,wo aber noch das genehmigte Limit ausgeglichen werden muss! Muss ich das erst auf Null setzen und dann kündigen oder kann ich es kündigen vorab!? Ich finde nichts über die Hanseaticbakkreditkarte über solch einen Punkt
30. Okt. 2023
Hallo Anonym,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Es hängt es davon ab, ob du bei Kreditkartenantrag ein extra Konto eröffnen musstest und ob dein Referenzkonto weiterhin besteht. Doch am wichtigsten ist Dein Vertrag. Für eine verbindliche Aussage ist dieser ausschlaggebend. Melde dich dich mit Deinem Anliegen doch einfach kurz beim Support der Hanseatic Bank unter folgendem Link:
https://www.urlaubstracker.de/angebot/hanseatic-kontaktformular-3010
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Alex
Manuela krejci
10. Feb. 2024
Ich habe eine öamtc easybank Kreditkarte! Möchte die gerne kündigen!Was muss ich machen? Danke im voraus für Ihre antwort
13. Feb. 2024
Hallo Manuela Krejci,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Du kannst dich direkt bei easybank melden oder die folgenden Schritte ausführen:
1. Gib in die Suchleiste der easybank.at „formulare“ ein.
2. Klicke auf „Formulare für die Änderung eines bestehenden Produktes“.
3. Unter „persönliche Daten“ findest Du das Formular „ÖAMTC persönliche Änderungen“
Hiermit müsstest du Deine Kreditkarte kündigen können.
Ich hoffe, wir konnten Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Alex